Studium
Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Zum Glück können Studenten viele ihrer Studienkosten steuerlich geltend machen. Bei der Steuererklärung für Studenten handelt es sich oft um einen Verlustvortrag. Der Staat kann natürlich nur dann Geld zurückerstatten, wenn auch bereits Steuern gezahlt wurden. Da die meisten Studenten allerdings mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag bleiben, können sie sich mit einer Steuererklärung beziehungsweise dem Verlustvortrag einen Steuerbonus für den Einstieg ins Berufsleben sichern.
Verlustvortrag
Falls Studenten in einem Jahr weniger Einnahmen als Ausgaben verzeichnen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird vom Finanzamt als eine Art Steuerbonus vermerkt und berücksichtigt, sobald Steuern gezahlt werden.
Kein Verlustvortrag
Falls Studenten mehr Einnahmen als Ausgaben verzeichnen und auf ihre Einnahmen Steuern zahlen, können die in der Steuererklärung angegebenen Studienkosten gleich voll steuerlich verrechnet werden und ein Verlustvortrag ist nicht notwendig. Es erfolgt eine sofortige Steuererstattung.