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Der Weg ins Berufsleben - Kapitel 1: Während des Studiums

Alles, woran du denken musst, auf einen Blick.

Langsam kommt die Zeit, in der du dich darauf vorbereiten musst, nun tatsächlich erwachsen zu werden. Jetzt kommen Dinge auf dich zu, mit denen du dich bisher noch nie beschäftigen musstest und von denen du vielleicht bis dato auch keine Ahnung hast. Dazu gehören: Versicherungen, Steuern und Altersvorsorge. Da kann man schnell den Überblick verlieren und in Panik geraten. Das ist aber gar nicht nötig. Mit dieser Liste bist du bestens auf alle Stufen vorbereitet, die dich ins Berufsleben und damit in dein Erwachsenenalter führen.

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1. Während des Studiums

Krankenversicherung

  • Gesetzlich: Wenn du dich zu Beginn des Studiums für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden hast, gilt diese Entscheidung erstmal für den Rest deines Studiums. So lange zumindest, bis entweder deine Familienversicherung endet (mit 25 Jahren) oder bei Überschreitung des 14. Fachsemesters. Dann kannst du von der gesetzlichen KV auch wieder in eine private wechseln.
  • Privat: Anders verhält es sich beim Wechseln von der privaten KV zur gesetzlichen. Hast du dich am Anfang des Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden, ist diese Wahl für den Rest deines Studiums unwiderruflich, da du dich von der Versicherungspflicht befreien musstest. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn zwischen dem Bachelor und dem Master mindestens ein Monat liegt, in dem du nicht immatrikuliert bist, befindest du dich genau genommen nicht im Studium. In diesem Zeitraum ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr gültig. Das heißt für dich, dass du zu Beginn des Masters wieder zu einer gesetzlichen Versicherung wechseln kannst.
  • Ab 25: Mit 25 fällst du automatisch aus der gesetzlichen Familienversicherung heraus, in der du bisher kostenlos mitversichert warst. Danach musst du einer studentischen Krankenversicherung beitreten und das bedeutet auch, dass du einen monatlichen Beitrag zahlen musst. Dieser beträgt momentan 83,20 Euro. Gut zu wissen: Wenn du nach dem Abi einen Ersatzdienst wie zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet hast, verlängert sich die Familienversicherung um die Zeit des geleisteten Dienstes. Wenn du also zwischen Abitur und Anfang des Studiums für 10 Monate in einer sozialen Einrichtung gearbeitet hast, musst du erst mit 25 Jahren und 10 Monaten eine eigene studentische Versicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres fällt auch der Versicherungsschutz durch die Familienhaftpflicht weg. Auf keinen Fall sollten Studierende aber auf den Schutz einer Haftpflichtversicherung verzichten. Gerade für Menschen mit keinem oder einem geringen Einkommen kann ein kleiner Fehler zu einem erheblichen finanziellen Schaden führen, der womöglich ein ganzes Leben lang beglichen werden muss. Dieses Risiko kann mit wenigen Euros im Jahr vermieden werden. Eine individuelle Versicherung kannst du in wenigen Minuten online abschließen. Zum Beispiel hier: hellogetsafe.com

Kindergeld

Ein wichtiger finanzieller Punkt fällt mit 25 Jahren weg: Ab diesem Alter bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich. Auf die 192 Euro müssen sie bzw. du bei deiner Unterstützung dann verzichten.

Verlustvortrag vorbereiten

Viele Kosten, die du im Laufe deines Studiums für deine akademische Ausbildung aufbringen musst, kannst du dir später mithilfe eines Verlustvortrags zurückholen. Die Kosten werden als Werbungskosten angerechnet und wirken sich in deinem ersten Jahr nach Berufsstart steuermindernd aus. Deshalb solltest du schon während deines Masterstudiums alle Belege und Rechnungen für Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Auslandsaufenthalte sammeln.