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Doppelte Haushaltsführung – Kosten steuerlich absetzen

Wer am Studienort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die kompletten Mietkosten von der Steuer absetzen. Mehr bei ➔ StudentenSteuererklaerung.de

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Wenn Studenten in der Zweitausbildung oder in einem dualen Studium eine Zweitwohnung am Studienort unterhalten, weil die Distanz zwischen Heimatort und Universität das tägliche Pendeln nicht erlaubt, können viele Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Als Voraussetzung muss hierbei erfüllt sein, dass eine weitere Unterkunft am ersten Wohnsitz besteht. Der Erstwohnsitz muss zugleich Lebensmittelpunkt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn hier auch Familie und Freundeskreis leben. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können monatlich bis zu 1.000 Euro allein für die Zweitwohnung (Miete und Nebenkosten) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch Fahrten zum Heimatort oder Ausgaben für Möbel etc. abgesetzt werden.

Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung

Damit das Finanzamt das Absetzen von Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung akzeptiert, müssen die folgenden fünf Kriterien erfüllt sein:

  • Die Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke eines Studiums bezogen.
  • Von der Zweitwohnung ist die Uni schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz.
  • Außerhalb des Universitätsorts wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten.
  • Der Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt.
  • Finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz. » Seit 2014 muss nachgewiesen werden, dass für die Wohnung am Erstwohnsitz ein finanzieller Beitrag geleistet wird. Die finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten für die Haushaltsführung muss dabei die Bagatellgrenze von 10 Prozent der monatlich anfallenden Kosten überschreiten.

Welche Kosten für die Zweitwohnung können von der Steuer abgesetzt werden?

Miete & Nebenkosten

Monatsmiete, Strom, Heizung und Wasser können bis zu maximal 1.000 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden.

Zweitwohnungsteuer

Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.

Rundfunkbeitrag

Für eine Zweitwohnung ist eine

Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Bis Juli 2018 solltest Du aber auch für eine Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Diese Kosten konntest Du steuerlich absetzen.

Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Wird ein zweiter Wohnsitz am Studienort unterhalten, können eine Reihe weiterer Aufwendungen für den doppelten Haushalt als Werbungskosten (in der Erstausbildung als Sonderausgaben) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei fallen die nachfolgend aufgelisteten Werbungskosten nicht unter den auf 1.000 Euro pro Monat begrenzten Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten.

Heimfahrten

Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Auch die wöchentlichen Heimfahrten an den Erstwohnsitz können steuerlich geltend gemacht werden. Hier gewährt das Finanzamt ausschließlich die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Belege müssen dabei nicht eingereicht werden.

Hinweis: Wer nicht jedes Wochenende in den Heimatort pendelt, kann Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen. In der Regel akzeptiert das Finanzamt 20 Euro Telefon-Internetkosten pro Monat.

Umzugskosten

Die Kosten für den Umzug vom Heimatort an den Zweitwohnsitz sind bei Vorlage von Belegen voll abzugsfähig. Die Umzugskostenpauschale kann bei der doppelten Haushaltsführung nicht in Anspruch genommen werden.

Verpflegungsmehraufwand

Für die ersten drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung können Pauschbeträge für Verpflegungskosten in Anspruch genommen werden. Pro Tag gibt es seit 2020 eine Pauschale von 28 Euro. Bis Ende 2019 lag die Pauschale bei 24 Euro pro Tag.

Möbel und Einrichtungsgegenstände

Die Grundausstattung für eine Zweitwohnung kann steuerlich verrechnet werden, wenn sich die Ausgaben in einem angemessenen Rahmen bewegen. Zur Grundausstattung zählen unter anderem Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung. Liegen die Anschaffungskosten pro einzelnem Einrichtungsgegenstand nicht über 800 Euro (beziehungsweise brutto 952 Euro) können diese sofort und in voller Höhe abgesetzt werden. Höhere Kosten lassen sich über einen längeren Zeitraum gestückelt geltend machen. Bis Ende 2017 galt der Wert von 410 Euro pro Einrichtungsgegenstand – bis 2017 durften also nur Gegenstände sofort in voller Höhe abgesetzt werden, die weniger als 410 Euro netto kosteten.

Paulina J. (Uni Münster)
Ich komme aus Hamburg und studiere seit einem Jahr in Münster. Mein Freund und ich haben in Hamburg eine gemeinsame Wohnung. In Münster habe ich einen Zweitwohnsitz angemeldet und wohne in einer WG. Pro Monat kann ich damit für Miete und Heimfahrten über 700 Euro steuerlich geltend machen. Mit dem Tool von StudentenSteuererklärung.de hat das problemlos funktioniert. Paulina J. (Uni Münster)