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Steuererklärung für Studenten: Tipps zu Steuern im Studium

Muss ich als Student:in eine Steuererklärung machen? Für viele Studierende lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben. Doch jeder Fall ist anders. Wir erklären Dir ausführlich die wichtigen Steuerfälle und geben Tipps zum Thema Steuern und Studium.

Für die allermeisten Studenten lohnt sich eine Steuererklärung, weil sie damit Steuern sparen. Das gesparte Geld können sie für andere Dinge – zum Beispiel einen Urlaub - ausgeben. Wir helfen Dir dabei. Allerdings hängt die rechtliche Situation davon ab, was für eine Art von Studium Du machst und ob Du nebenbei Geld verdienst. Jeder Steuerfall ist anders. Deshalb erklären wir Dir die verschiedenen Steuerfälle. Klicke bitte an, welcher Steuerfall auf Dich zutrifft und wir informieren Dich kurz und zielgenau über Deine Steuer-Situation.

Studentin Steuererklärung 640

Übersicht der Steuerfälle

Tipps für ein Bachelor-Studium ohne Nebenjob

Tipps für ein Bachelor-Studium mit einem Nebenjob

Tipps für ein Bachelor-Studium, falls Du bereits eine erste Ausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen hast

Tipps für Masterstudenten

Tipps für Promotionsstudenten

Tipps für ein duales Studium

Tipps bei Einnahmen aus Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit

Sonderfälle, bei denen Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist (unabhängig von Deiner Studienart)

Absolvierst Du ein Bachelor-Studium und verdienst kein Geld nebenbei?

Für Bachelor-Studenten, die während des Studiums keine Erwerbseinnahmen haben, lohnt sich eine Steuererklärung kaum. Du könntest Deine Ausgaben zwar als Sonderausgaben absetzen, dies bringt Dich ohne Einnahmen aber nicht weiter. Falls Du allerdings bereits ein anderes Studium oder eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten abgeschlossen hast, lies bitte unsere Ratschläge unten.

Absolvierst Du ein Bachelor-Studium und hast einen Nebenjob?

Bei einem Nebenjob zieht Dir der Arbeitgeber, bei dem Du angestellt bist, automatisch die Lohnsteuer von Deinem Gehalt ab. Deshalb bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Da Du aber Ausgaben für die Arbeit und Dein Studium hast, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Damit sparst Du Steuern, erhältst also Geld vom Staat zurück. Die Ausgaben für Deine Arbeit kannst Du als Werbungskosten absetzen. Die Ausgaben für Dein Bachelor-Studium kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Solltest Du selbständig tätig sein oder ein Gewerbe betreiben, lies bitte unten weiter.

Hast Du ein erstes Studium oder eine erste Ausbildung abgeschlossen und absolvierst ein weiteres Bachelor-Studium?

Sehr wahrscheinlich kannst Du Dein neues Studium als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag geltend machen. Dafür musst Du entweder eine mindestens einjährige Ausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen haben. Der Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste aus früheren Jahren später mit dem Einkommen abzurechnen. Deshalb solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Wie der Verlustvortrag funktioniert, erklären wir am Ende dieses Beitrags. Falls Du bereits während Deines neuen Studiums Einkommen erzielst, kannst Du mit Deinen Werbungskosten schon während des Studiums Steuern sparen. Aber durch den unten beschriebenen Verlustvortrag profitierst Du auch ohne aktuelles Einkommen von Deiner Steuererklärung.

Absolvierst Du ein Master-Studium?

Du kannst Dein Masterstudium als Werbungskosten absetzen und einen Verlustvortrag erreichen. Der Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste aus früheren Jahren später mit dem Einkommen abzurechnen. Deshalb solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Hierfür ist es egal, ob Du bereits ein eigenes Erwerbseinkommen hast oder noch nicht. Falls Du bereits Geld verdienst, kannst Du mit Deinen Werbungskosten bereits während des Studiums Dir zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten lassen.

Absolvierst Du ein Promotionsstudium?

Ein Promotionsstudium kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Die meisten Promotionsstudenten verdienen bereits so viel Geld, dass die Werbungskosten gleich im betroffenen Steuerjahr angerechnet werden und die Studenten im Steuerjahr Geld sparen. Es ist aber auch möglich, dass die Ausgaben des Promotionsstudenten für sein Studium höher sind als seine Einnahmen. In diesem Fall ist ein Verlustvortrag möglich. Dieser erlaubt es, Verluste aus früheren Jahren später mit dem Einkommen abzurechnen. Deshalb solltest Du als Promotionsstudent unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Eine genaue Erklärung des Verlustvortrags findest Du am Ende dieses Beitrags.

Absolvierst Du ein duales Studium?

Im dualen Studium erhältst Du einen Lohn und hast Möglichkeiten, Deinen Weg zur Arbeit und andere Kosten für Dein Studium als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Wir empfehlen Dir dringend, eine Steuererklärung abzugeben und damit Geld vom Staat zurück zu bekommen.

Hast Du neben Deinem Studium Einnahmen aus einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit?

Du hast keine Wahl und musst eine Steuererklärung abgeben. Du solltest die Steuererklärung aber als Chance sehen, Betriebsausgaben abzusetzen und Steuern zu sparen. Deine Kosten für das Studium kannst Du von der Steuer absetzen. Falls Du ein Masterstudium, ein duales Studium oder ein zweites Bachelor-Studium machst, gibst Du die Kosten als Werbungskosten an. Falls Du noch in Deinem ersten Studium bist, gibst Du die Ausgaben als Sonderausgaben an.

Sonderfälle, bei denen Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist (unabhängig von Deiner Studienart)

Das Steuerrecht ist kompliziert – außer den oben vorgestellten Steuerfällen gibt es einige besondere Situationen, in denen Du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Zum Beispiel, falls Du in einem Jahr mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hast. Auch falls Du in einem Zeitraum mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezogen hast, musst Du eine Steuererklärung ausfüllen. Falls Du durch eine Vermietung oder Verpachtung mehr als 410 Euro eingenommen hast, hast Du ebenfalls keine freie Wahl und bist durch das Gesetz verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls das Finanzamt Dich ausdrücklich dazu auffordert, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Sonderfälle sind bei Studenten aber selten.

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Wie Du Deine Ausgaben für das Studium richtig von der Steuer absetzt, erklären wir Dir in diesem Beitrag: So viel Geld bekommst Du für Dein Studium zurück.

Und was genau ist ein Verlustvortrag?

Vielleicht willst Du noch genauer verstehen, was ein Verlustvortrag ist und wann Du diesen nutzen kannst: Falls in einem Steuerjahr Deine Ausgaben für das Studium höher sind als Deine Einnahmen, machst Du sozusagen in dem betroffenen Jahr einen Verlust. Klar ist: Je höher Dein Einkommen ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du steuerrechtlich einen Verlust machst. Hier ist ein vereinfachtes Beispiel zum besseren Verständnis:

Du absolvierst ein Master-Studium und verdienst als wissenschaftliche Hilfskraft 4800 Euro im gesamten Jahr. Durch Deine Reisekosten zum Studienort, ein Auslandssemester, den Kauf eines Druckers und den Kauf eines Laptops, den Du für das Studium nutzt, hast Du hohe Ausgaben. Deine Ausgaben für das Studium betragen rund 6000 Euro. Wenn Du 4800 Euro Einkommen minus 6000 Euro Ausgaben rechnest, bleibt ein Verlust von 1200 Euro übrig. Diesen Verlust kannst Du vom Finanzamt als Verlustvortrag bestätigen lassen. Du solltest aber nicht nur für das betroffene Jahr, sondern auch für alle folgenden Jahre eine Steuererklärung abgeben. Dadurch kann sich der Verlustvortrag weiter erhöhen und Du kannst nach dem Berufsstart viel Geld vom Staat zurückbekommen. Wir helfen Dir mit unserer Software gerne bei der Steuererklärung. Die gute Nachricht ist: Einen Verlustvortrag kannst Du bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend machen – die Frist ist also viel länger als bei einer normalen Steuererklärung. Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht: Ein Verlustvortrag ist für eine Erstausbildung – das heißt: für das erste Bachelor-Studium ohne eine vorherige Berufsausbildung – nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass Du über diejenigen Steuer-Sparmöglichkeiten informiert bist, die Dir zustehen!