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Studienkostenrechner

Viele Studienkosten zahlt der Staat zurück. Ermittle selbst, wie hoch Deine Steuererstattung für das Studium ausfällt ➔ StudentenSteuererklaerung.de

Wie funktioniert die Berechnung Deiner Steuererstattung?

Mit unserem Studienkostenrechner kannst Du schnell und unkompliziert herausfinden, wie hoch die Ausgaben für Dein Zweitstudium (z.B. Master, Promotion, Bachelor-Studium mit vorheriger Ausbildung) sind und wie viel Geld Du Dir später zurückholen kannst. Trage hierzu einfach alle Dir bekannten Studienkosten in die entsprechenden Felder ein. Unser Rechner zeigt Dir in jedem Schritt automatisch an, wie hoch Deine Steuererstattung für die Studienzeit bei Berufseinstieg voraussichtlich ausfallen wird.

Damit Du einen schnellen Überblick über Deine Studienkosten und Dein Erstattungspotenzial erhältst, haben wir alle relevanten Kostenpauschalen bereits berücksichtigt. Bei der Ermittlung Deiner Kosten geht der Rechner von einer Studienzeit von zwei Jahren aus. Bei Angaben zu Auslandssemester, Praktikum oder Miete werden zur Berechnung Durchschnittswerte herangezogen.


Für welche Studienkosten gibts Geld zurück?

Fast alle Ausgaben, die Du zu Studienzwecken aufbringen musst, kannst Du steuerlich geltend machen. Wenn Du bereits arbeitest und Steuern zahlst, erhältst Du für Deine Werbungskosten sofort eine Steuererstattung vom Finanzamt. Falls Du eine Zweitausbildung absolvierst und noch keine Steuern zahlst, akzeptiert das Finanzamt Deine Studienkosten als Verlustvortrag und gewährt Dir eine Steuergutschrift für den Einstieg ins Berufsleben. Falls Du als Student noch in Deiner Erstausbildung steckst, kannst Du Deine Ausgaben während des Bachelorstudiums als Sonderausgaben absetzen. Nach aktueller Rechtslage ist für eine Erstausbildung leider kein Verlustvortrag – also keine Steuergutschrift für den Berufseinstieg – möglich. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im November 2019 überraschend entschieden. Ausnahmen gelten nur für ein duales Studium, eine klassische Ausbildung, ein Referendariat oder ein Zweitstudium – als klassischer Bachelor-Student kannst Du aber keinen Verlustvortrag geltend machen.

Für Studenten im Zweitstudium absetzbare Werbungskosten

  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren
  • Kosten für Auslandspraktika oder Auslandssemester
  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Fachliteratur (Lehrbücher, Zeitschriften)
  • das Drucken und Binden von Abschluss-/Seminararbeiten
  • Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort
  • Drucker, Laptop, Smartphone und vieles mehr

Für Studenten absetzbare Pauschalen

  • Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro
  • Bewerbungskostenpauschale: 8,50 Euro, Online-Bewerbung 2,50 Euro
  • Fahrtkostenpauschale: 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt
  • Umzugskostenpauschale für Singles: bis 31.03.2019: 787 Euro, bis 29.02.2020: 811 Euro, ab März 2020: 820 Euro
  • Verpflegungspauschale: 24 Euro pro Reisetag/Praktikumstag bis zum Jahr 2020, seit 2020 sind es 28 Euro pro ganztägiger Abwesenheit
  • Telefonkosten/Internet: 20 Euro pro Monat
  • Kontoführungspauschale: 16 Euro pro Jahr