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Studium mit Kind: So setzt du die Kinderbetreuung von der Steuer ab

Ein Studium kann eine Herausforderung sein, vor allem dann, wenn du noch ein Kind erziehst. Das solltest du wissen!

Gibt es etwas Schöneres als ein Kinderlachen? Ja, gibt es. Ein Kinderlachen, das aus tiefstem Herzen kommt, weil die Mama oder der Papa nicht gleich noch fix in den Vorlesungssaal huschen muss, um die nächste Prüfung zu bestehen.

Nicht selten kommt es vor, dass junge Mütter und Väter neben der Kindererziehung noch ein Studium absolvieren. Das kann zum einen eine willkommene Abwechslung zum Haushalts-Alltag sein, zum anderen aber auch eine echte Herausforderung, die alles von dir abverlangt.

Zwischen all dem Stress solltest du dich mal mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Vater Staat untersützt nämlich Eltern und gewährt das Absetzen bestimmer Kosten, die mit der Kindererziehung einhergehen können.

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Seit nunmehr 5 Jahren ist es für Eltern wesentlich einfacher, Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer abzusetzen. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze. Lediglich 2 Drittel der angefallenden Kosten, maximal jedoch 4.000€ pro Jahr werden vom Finanzamt berücksichtigt.

Absetzbare Kosten

Solange das Kind bei einem Erziehungsberechtigten lebt, können verschiedene Posten eingereicht werden. So können beispielsweise Kosten für den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder für den Hort angesetzt werden.

Auch Babysitter, Au-Pairs oder Nannys erledigen ihre Arbeit nicht kostenlos. Das bedeutet, dass diese Leistungen ebenfalls berücksichtigt werden. Ganz wichtig ist, dass Belege ans Finanzamt mitgeschickt werden, da die Posten sonst keine Berücksichtigung finden. Auch mit Barzahlungen gibt es in der Regel Probleme. Hilfreich ist es also, sämtliche anfallenden Rechnungen per Überweisung zu begleichen.

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Auch die Großeltern profitieren

Wer hätte es gedacht? Aber auch die Fahrtkosten der Großeltern werden steuerlich berücksichtigt. Wenn Oma und Opa also auf den Kleinen Acht geben sollen, können die Fahrten zum Enkelkind von der Steuer abgesetzt werden (30 Cent pro gefahrenem Kilometer). Diese Posten werden dann in der Steuererklärung der Eltern eingetragen.

Hinweis: Es mag sich etwas befremdlich anhören. Es ist jedoch ratsam, einen Vertrag mit den Großeltern aufzusetzen, in dem persönliche Angaben (Adresse, Name etc.) enthalten sind und der Punkt, dass Oma oder Opa regelmäßig aufs Enkelkind aufpassen. So können die Fahrtkosten am einfachsten vom Finanzamt berücksichtigt werden.

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Sportvereine und Co.

Leider werden Beitragszahlungen für Sportvereine, Reitstunden oder Musikunterricht nicht beachtet. Meistens können zudem auch keine Nachhilfestunden für das Kind steuerlich geltend gemacht werden.

Altersgrenze für behinderte Kinder

Wer ein Kind mit Handicap erzieht, kann alle Kosten für die Kinderbetreuung auch über das 14. Lebensjahr hinaus von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sich das Kind nicht selbstständig versorgen kann.

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