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Promotion: Doktorarbeit schreiben und Steuern sparen

Nach dem Master muss noch lange nicht Schluss sein. Schon gar nicht mit dem Steuern sparen.

Ist das Studium erstmal geschafft, kann man sich zurücklehnen und kurz Luft schnappen. Nie wieder Vorlesungen, Seminare und nervtötende Abschlussarbeiten - wenn das nicht Grund genug ist, um anständig zu feiern.

Nach ein paar Monaten sehnen sich viele aber wieder nach unregelmäßigen Zeiten, verrückten Party-Wochenenden und Billig-Wein aus dem Tetrapack. Die Studienzeit ist definitiv eine der schönsten des Lebens.

Doch ein weiteres Studium kommt für dich nicht in Frage. Irgendwann muss ja auch Geld in die Haushaltskasse kommen. Für Master-Absolventen gibt es dann nur eine Lösung - die Promotion. Mit ihr erweiterst du nicht nur deinen Horizont, vielmehr kannst du auch ordentlich Steuern sparen.

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Promotion von der Steuer absetzen

Sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen einer Promotion anfallen, sind unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Voraussetzung ist ein berufsbezogener Zusammenhang. In der Regel ist das bei Doktoranden immer der Fall, da eine Dissertation meistens an eine bestimmte Stelle gebunden ist. Das ist auch dann so, wenn Doktorarbeiten den eigentlichen Studienschluss nicht ergänzen, sondern ersetzen.

Aber auch sonst kann ein berufsbedingter Zusammenhang relativ einfach nachgewiesen werden. Manchmal reicht sogar eine Statistik über bessere Jobchancen mit Doktortitel schon aus.

Zudem genügt meistens ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers, das bezeugt, dass eine bessere Position oder eine Gehaltserhöhung als promovierter Mitarbeiter winkt.

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Ausnahmen

Unter Umständen ist es nicht möglich, Kosten für eine Promotion steuerlich geltend zu machen. Sobald eine Dissertation nur aus privatem Interesse angefertigt wird, finden die angefallenen Werbungskosten keine Berücksichtigung.

Grundsätzlich entscheidet aber jedes Finanzamt individuell, ob eine Berufsbezogenheit vorliegt oder nicht. Schlecht sieht es für Doktoranden aus, die bereits älter als 50 Jahre sind. Sie können oft keine Ausgaben von der Steuer absetzen.

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Welche Posten können abgesetzt werden?

Folgende Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden:

  • Fahrten zur Uni
  • PC, Laptop, Tablet
  • Smartphone
  • Software
  • Fachliteratur
  • Druckerkosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • berufliche Versicherungen
  • Telefon- und Internetkosten
  • Semestergebühren
  • Prüfungsgebühren

Wenn du doch schon mal hier bist, kannst du doch gleich mal unser Tool testen.

Hier geht´s zur Steuererklärung.

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