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Werkstudent: Alles, was du wissen musst

Was ist der Unterschied zwischen einem Werkstudenten-Job und einem normalen Studentenjob?

Semesterferien sind doch irgendwie was Tolles. Endlich keine Vorlesungen mehr zu unchristlichen Zeiten, das Seminar „Epistemologie der Ignoranz" ist glücklicherweise überstanden und der Prof stört auch nicht mehr mit seiner sonoren Stimme.

Es gibt etliche Gründe, den Abgesang des vergangenen Semesters zu zelebrieren. Doch halt, was ist das? Auf dem Konto ist nicht eine müde Mark mehr. Das bedeutet, dass du wieder auf Pump leben musst.

Das ist natürlich kein Dauerzustand. Deswegen muss ein Job her. Überall liest du was von Stellen für Werkstudenten. Aber was macht denn überhaupt einen Werkstudenten aus?

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Wissenswertes

Studenten können von einigen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit werden und viel Geld sparen, sofern das Studium Vorrang vor dem Nebenjob hat.

Vorab muss geprüft werden, ob der Student von der Versicherungsfreiheit profitiert, wenn nur eine kurzfristige Anstellung ausgeübt werden soll. Werkstudenten sind nur dann komplett sozialversicherungsfrei, wenn das Studium jederzeit im Fokus steht. Das heißt vereinfacht, dass der Studiengang mehr Zeit beanspruchen muss als der Nebenjob. Aus diesem Grund wird die 20-Stunden-Regel angewandt.

Somit müssen Arbeitgeber und Studenten keine zusätzlichen Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung leisten. Unabhängig davon muss jedoch in die Rentenversicherung eingezahlt werden.

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Da nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Allerdings wird das Entgelt im Krankheitsfall weiterhin bis zu 6 Wochen fortgezahlt, obwohl keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung geleistet wurden. Nach 6 Wochen verfällt der Anspruch auf Krankengeld.

Hinweis: Bevor du einen neuen Job aufnimmst, muss deine Krankenkasse darüber in Kenntnis gesetzt werden.

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20-Stunden-Regel

Während der Vorlesungszeit dürfen Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bis zu dieser Grenze steht das Studium im Vordergrund. Solltest du mehrere Jobs gleichzeitig ausführen, dann werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet.

Als Werkstudenten werden nur diejenigen bezeichnet, die während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses an ihrer Bildungseinrichtung immatrikuliert sind. Sollte das nicht mehr der Fall sein, dann werden Werkstudenten automatisch zu Arbeitnehmern und sind folglich sozialversicherungspflichtig.

Ausnahmen

Unter Umständen darf ein Student auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Zu den Ausnahmesituationen gehören:

  • Tätigkeiten, die während der Abend- und Nachtstunden oder an Wochenenden ausgeführt werden (Nachweise müssen eventuell vorgelegt werden)
  • vorlesungsfreie Zeiten

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Du bist kein Werkstudent, wenn:

  • du einen Minijob auf 450€-Basis ausübst
  • während des Urlaubssemesters arbeitest
  • ein Teilzeitstudium aufnimmst
  • dich in der Promotion befindest
  • du ein duales Studium absolvierst

Hinweis: Auch berufsbedingte Weiterbildungen, Ergänzungs- oder Zweitstudien berechtigen nicht zum Status eines Werkstudenten.

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