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Studium an einer privaten Hochschule

Das Studium an einer privaten Hochschule bietet viele Vorteile. Kostet aber auch.

Nach dem Abi stellt sich für viele nicht die Frage, ob sie studieren wollen, sondern eher, wo sie studieren wollen. Dabei spielen etliche Faktoren eine wesentliche Rolle. Die Stadt muss zu einem passen, der Studiengang muss angeboten werden und die Uni sollte einen exzellenten Ruf haben.

Hinzu kommen Kriterien wie NC, Entfernung zur Heimat und Studienfinanzierung. Apropos Finanzierung. Viele angehende Akademiker wünschen sich eine Lehre an einer privaten Hochschule. Dort profitieren sie von individueller Betreuung, moderner Ausstattung und von guten Beziehungen in die Wirtschaft.

Zwar überwiegen die Vorteile auf den ersten Blick, allerdings gibt es auch einen großen Haken: Ein Studium an einer privaten Uni kann schnell sehr teuer werden. Daher muss diese Entscheidung vorab gut bedacht sein. Ca. 6 Prozent aller Studenten sind mittlerweile in Deutschland an einer privaten Hochschule eingeschrieben - Tendenz steigend.

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Unterschied staatliche Uni - private Uni

Ein Studium an einer privaten Hochschule unterscheidet sich in einigen Punkten von dem an einer staatlichen Universität.

Der Großteil der Studenten an einer öffentlichen Bildungseinrichtung wird nach der Abitur-Note zum Studium zugelassen. Kurz: Der NC (numerus clausus) entscheidet in der Regel über die Zukunft. An einer privaten Uni spielt zwar auch die Durchschnittsnote eine Rolle, allerdings wird hier auch auf andere Kriterien Wert gelegt. So kann es sein, dass Bewerber an Assessment-Center, Gesprächen mit Psychologen oder Auswahlgesprächen teilnehmen müssen. Auch spezielle Eignungstests finden vermehrt an privaten Hochschulen Anwendung.

Übrigens: Vergleicht man beide Uni-Formen, ist festzustellen, dass die Abbrecher-Quote an staatlichen Einrichtungen höher ist als an privaten Hochschulen.

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Weitere Vorteile

Zudem gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die für ein Studium an einer privaten Uni sprechen.

Zu diesen gehören:

  • Auswahlprozess richtet sich nicht ausschließlich nach dem NC
  • Praxisnähe
  • enger Kontakt zur Wirtschaft
  • individuelle Betreuung
  • moderne Ausstattung
  • Fokussierung auf ein bestimmtes Themengebiet
  • gute Organisation
  • Abbruchquote ist gering
  • kurze Studiendauer
  • berufsbegleitendes Studium problemlos möglich

Hinweis: Bei der Anerkennung der akademischen Abschlüsse gibt es formal keinen Unterschied. Es spielt also keine Rolle, ob der Bachelor, Master etc. an einer staatlichen oder an einer privaten Hochschule erworben wurde.

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Studiengänge Privathochschule

Grundsätzlich haben Privathochschul-Interessierte dieselbe Studiengang-Auswahl wie Bewerber für eine staatliche Bildungseinrichtung. Wie bereits erwähnt, setzen private Hochschulen ihren Schwerpunkt oft auf ein bis zwei bestimmte Fachgebiete, um eine hervorragende Ausbildung gewährleisten zu können. Je nach Bundesland kann das Angebot demnach stark variieren.

Hier eine kleine Übersicht über die gängisten Studiengänge:

  • Angewandte Chemie für Analytik, Forensik und Life Science
  • Präklinische Versorgung und Rettungswesen
  • Sozialpädagogik und Management
  • Humanmedizin
  • Jura
  • Internationale Betriebswirtschaft
  • Soziale Arbeit
  • Wirtschaftspsychologie
  • Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie
  • Psychologie
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftspsychologie
  • Angewandte Psychologie
  • Medienwirtschaft und Medienmanagement
  • Internationales Management
  • General Management
  • Human Resources Management
  • Fitnessökonomie
  • Medizincontrolling
  • Biopharmaceutical Science
  • Ernährungsberatung

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Privatstudium von der Steuer absetzen

Wer sich für ein Studium an einer privaten Hochschule oder Ausbildungseinrichtung entschieden hat, muss mit hohen Kosten rechnen.

Positiv ist, dass sowohl Studien- als auch Prüfungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden können. Irrelevant ist hierbei, ob die Kosten durch einen Kredit finanziert oder von Erspartem gezahlt wurden. Wichtig ist nur, dass die Kosten wirtschaftlich selbst getragen wurden.

Beiträge, die ganz oder teilweise durch ein Stipendium steuerfrei erstattet wurden, können nicht angesetzt werden. Dies entschied zuletzt das FG Köln, das Verfahren ist nun beim BFH anhängig (BFH – VI R 29/16, ANHVERF 2016). Möchte man die Kosten trotzdem geltend machen, können diese in der Steuererklärung angesetzt werden. Der Bescheid sollte dann unter einem Vorläufigkeitsvermerk ausgestellt werden, sodass die Kosten bei einer Entscheidung nachträglich von Amts wegen, also automatisch durch das Finanzamt, ohne dass sich der Steuerpflichtige noch einmal kümmern muss, berücksichtigt werden. Da im Einkommensteuerrecht jedoch der Grundsatz gilt, dass erstattete Kosten nicht angesetzt werden können, sollten nicht zu große Hoffnungen in die nächste Instanz gelegt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass nur Studierende selbst die Kosten auf der Steuererklärung geltend machen können. Das FG Münster entschied, dass Studienentgelte, die für ein keinen allgemeinbildenden Abschluss vermittelndes Studium an einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule entrichtet werden, nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 I Nr. 9 EStG berechtigen. Das heißt, Eltern können die Ausgaben nicht in der Anlage Kind geltend machen.

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