Viele Studenten müssen keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Grundsätzlich kann aber jeder eine Einkommensteuererklärung erstellen und absenden. Es gelten verschiedene Abgabefristen.
Generell ist man zur Abgabe verpflichtet, wenn:
- neben dem Arbeitslohn zusätzliche Einnahmen von mehr als 410€ pro Jahr erzielt werden (können auch Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung sein).
- mehr als 410 Euro Leistungen wie Arbeitslosengeld 1, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld in einem Jahr bezogen werden.
- das Finanzamt einen Freibetrag eingetragen hat.
- Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn beziehen und einer der Partner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird. Auch, falls ein Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse IV mit Faktor hat, ist eine Steuererklärung nötig.
- in einem Zeitraum Lohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wird
- eine Selbstständigkeit ausgeübt wird.