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Warum Jeder eine Steuererklärung abgeben sollte

Wer schon während des Studiums jährlich eine Steuererklärung abgibt, kann sich später viele Studienkosten vom Staat zurückholen.

Das Thema Steuern ist kompliziert und wahrlich eine sehr trockene Angelegenheit. Trotzdem sollten sich Studenten frühzeitig für diese Materie interessieren. Denn wer bereits als Student eine Steuererklärung macht, kann nach dem Studium ordentlich Geld zurückbekommen.


AUF EINEN BLICK

  • Fast alle Studienausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.
  • Wer noch keine Steuern zahlt, kann die Studienkosten als Verlust vortragen = Steuergutschrift für’s Berufsleben.
  • Verlustvortrag momentan noch sowohl für Bachelor- als auch Master-Studenten möglich.

Die wenigsten Studenten haben wohl je darüber nachgedacht, eine Steuererklärung abzugeben. Ich verdiene ja nichts, warum soll ich mich dann überhaupt mit Steuern & Co. beschäftigen!? So oder so ähnlich fallen die Antworten aus, hört man sich an den Universitäten dieser Republik um. Mag diese Aussage zunächst auch logisch erscheinen, so sei gleich zu Beginn darauf hingewiesen, dass eine Steuererklärung sehr wohl auch dann Sinn macht, wenn man nichts oder nur wenig verdient.

Der Grund hierfür ist simpel: Alle Ausgaben, die von Studenten (oder deren Eltern) für eine Ausbildung aufgebracht werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Die Liste an anrechenbaren Ausgaben ist lang. Hierzu zählen Studiengebühren, Ausgaben für Lehrbücher und Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder Taschenrechner, die Kosten für Auslandssemester, Exkursionen und Praktika, Fahrtkosten zwischen Wohn- und Studienort, Zinsen für einen Studienkredit …

Wie kann ich Steuern sparen, wenn ich kein Einkommen habe?

Auch wenn man das unserer Bürokratie kaum zutrauen mag, ist das Steuersparen für Studenten ziemlich unkompliziert. Der Weg zum finanziellen Glück nennt sich Verlustvortrag und macht für all diejenigen unter uns Sinn, die während ihres Studiums mehr Ausgaben als Einnahmen haben. Bei diesem Modell können die Verluste – also alle Ausgaben, die für ein Studium anfallen – von der Steuer abgesetzt werden, sobald man zum ersten Mal richtig verdient und damit auch Steuern zahlen muss.

Um aber von dieser Möglichkeit profitieren zu können, müssen die Verluste, die durch ein Studium entstehen (= Werbungskosten), jedes Jahr mittels einer Steuererklärung festgestellt werden. Durch diese sogenannte Verlustfeststellung lassen sich alle Kosten aus den Studienjahren zusammenzählen und in die Berufsjahre mitnehmen, wo sie dann auf die Einkommensteuer angerechnet werden können.

Beispiel Verlustvortrag:

Ihr seid 2016 noch im Studium und macht Verluste. 2017 werdet ihr voraussichtlich ins Berufsleben starten und ganz ordentlich verdienen. Die Verluste aus 2016 solltet ihr deshalb in eurer Steuererklärung für 2016 als Verlustvortrag kennzeichnen. Das Finanzamt merkt sich entsprechend die Höhe des Verlustes und zieht diesen bei der Steuererklärung für 2017 von euren Einkünften ab. Auf diese Weise reduziert sich euer zu versteuerndes Einkommen.

Übrigens: Wenn ihr einen Verlustvortrag in eurer Steuererklärung angebt und im nächsten Jahr wieder nichts verdient, dann verschieben sich die Verluste automatisch ins übernächste Jahr usw. Das heißt, so lange ihr keine (Einkommens-)Gewinne erzielt, könnt ihr fleißig Verlustvorträge sammeln, die, sobald ihr einen Job aufnehmt, in der Summe von eurem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Auf diese Weise lässt sich nicht selten das komplette Studium von der Steuer absetzen.

Kann jeder Student einen Verlustvortrag machen?

Die Rechtslage hierzu ist derzeit noch ungeklärt. Momentan geht ein Verlustvortrag (eigentlich) nur, wenn die Studienkosten als sogenannte Werbungskosten deklariert werden können. Dies ist laut Gesetz nur Studenten möglich, die im Zweitstudium sind. Also nur für diejenigen, die einen Master oder ein Duales Studium machen oder bereits vor der Uni eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Wer im Erststudium ist, wie wohl die meisten Bachelor-Studenten, kann die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben (bis 6.000 Euro) anrechnen lassen. Diese Sonderausgaben können allerdings nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, von der Steuer abgesetzt werden. Eine Mitnahme in spätere Berufsjahre gemäß Verlustvortrag ist damit nicht möglich. Das heißt: Wer als Bachelor-Student nicht mehr als den Steuerfreibetrag von 8.652 Euro verdient, kann gar keine Studienkosten absetzen.

Das finden nicht nur viele Studenten ungerecht, sondern zum Glück auch der Bundesfinanzhof. Dieser kam bereits im Juli 2014 zu dem Schluss, dass eine steuerliche Ungleichbehandlung von Studenten im Erststudium und Studenten im Zweitstudium verfassungswidrig ist. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Fall muss jetzt das Bundesverfassungsgericht treffen. Bis dahin ist entsprechendes Gesetz über die Werbungskosten (§9 Abs. 6 EStG) erst einmal auf Eis gelegt.

Heißt im Klartext: Alle Studenten können ihre Studienkosten als Werbungskosten deklarieren und von der Möglichkeit eines Verlustvortrags in ihrer Steuererklärung gebrauch machen.