Steuer-Mythos: Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?
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Es gibt so viele Gerüchte in der Gesellschaft, bei denen man sich fragt, wie sie überhaupt entstanden sind und ob ein Fünkchen Wahrheit dran ist. Der Berliner Flughafen BER wird wohl doch erst 2021 eröffnet, Mercedes-Benz strebt eine Kooperation mit Tesla an und Angelina Jolie bändelt wohl wieder mit ihrem Ex Brad Pitt an.
Wer die Boulevard-Zeitschriften aufschlägt, stößt auf die kuriosesten Thesen. Klatsch und Tratsch verbreiten sich in Windeseile und jeder spricht darüber. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn es um Steuern geht. Kaum jemand kennt sich damit aus. Deswegen ist es umso leichter, Dinge zu behaupten, die sowieso nicht nachgeprüft werden. Wer setzt sich schon freiwillig mit diesem Thema auseinander?
Die Deutschen sind ohnehin sehr pingelig, wenn es ums Geld geht. Unser Kundenservice wird immer wieder gefragt, ob man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, wenn bereits eine eingereicht wurde. Noch immer scheint es diesbezüglich viel Unwissenheit zu geben. Ist denn an der folgenden Aussage etwas Wahres dran: „Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?" Wir klären dich auf.
Ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig?
Zugegeben - es macht nicht wirklich Spaß, sich durch die Formulare der Steuererklärung zu kämpfen. Auch das Sortieren der Belege, Quittungen etc. ist nicht jedermanns Hobby. Wenn dann aber eine saftige Steuerrückzahlung ins Hause flattert, hat sich die Arbeit doch doppelt und dreifach gelohnt.
Manche Steuerzahler haben übrigens gar keine Wahl. Sie müssen sich jährlich mit dem Prozedere befassen und dem Finanzamt Auskunft über Einnahmen und Ausgaben mitteilen. Aber auch immer mehr Menschen geben eine Einkommensteuererklärung ab, die überhaupt nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Stellt sich die Frage, ob auch du eine Steuererklärung abgeben musst.
Pflichtveranlagung
Um eine Einkommensteuererklärung kommt Steuerzahler nicht herum, wenn:
- Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 10.800€ pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden)
- Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410€ betragen
- bei getrennt lebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird
- mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgebern eingenommen wurden
- Abfindung mit Fünftelungsmethode gezahlt wurde
- abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer gezahlt wurde, eingenommen wurden
- Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde
- Eheleute, die die Steuerklasse III/V oder IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben
- Ehe des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums durch Tod oder Scheidung aufeglöst wurde
- Mindestvorsorgepauschale höher ist als Vorsorgeaufwendungen
- Nebeneinkünfte über 410€ liegen
Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Diejenigen, die nicht pflichtveranlagt sind, also freiwillig eine Steuererklärung abgeben können, sollten davon auch Gebrauch machen. Denn in der Regel bekommt fast jeder Steuerzahler etwas vom Staat zurück.
Mit der Einkommensteuererklärung können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Zu den relevantesten Posten gehören:
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- außergewöhnliche Belastungen
- diverse Pauschalen
- etc.
Weitere Informationen dazu findest du auch in unserem Artikel „ Absetzbare Kosten im Überblick".
Muss ich nach einmaliger Abgabe immer wieder eine Steuererklärung einreichen?
Trommelwirbel, Countdown, spektakuläre Musik, 3, 2, 1 … NEIN! Manchmal lohnt sich eine Steuererklärung nur in bestimmten Jahren. Aus einer einmaligen Abgabe heraus entsteht aber noch lange keine Verpflichtung für das folgende Jahr.
Generell kann sich jeder Steuerzahler, der nicht verpflichtet ist, jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob eine Einkommensteuererklärung für ihn sinnvoll ist oder eben nicht. Solange sich am steuerrechtlichen Status quo nichts ändert, besteht auch keine Abgabepflicht, der man jährlich nachkommen muss.
Apropos Geld: Wenn wir schon mal bei dem Thema sind, kannst du hier ganz einfach deine Steuererklärung online erstellen und ans Finanzamt senden.