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Was sind Sonderausgaben?

Studienkosten können als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten bieten aber viele Vorteile.

Als Sonderausgaben können Aufwendungen bis 6.000 Euro pro Jahr, die im Rahmen einer Berufsausbildung oder eines Studiums entstehen, steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings können diese Sonderausgaben nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich anfallen, bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Studenten bringt diese Regelung deshalb meist nichts, da sie nur wenig oder gar nichts verdienen und somit auch keine Sonderausgaben absetzen können. Studenten fahren deshalb besser, wenn sie ihre ausbildungsbedingten Ausgaben in Form von Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Mehr Informationen zu Sonderausgaben sind hier.