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Minijob: Kann ich Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen?

Ja und nein: Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht.

Es gibt so viele Dinge, über die man sich endlos den Kopf zerbrechen kann. Werde ich im Alter ausreichend Rente bekommen, um davon leben zu können? Ist es vielleicht zu spät, erst mit 38 Mutter zu werden? Was ist, wenn ich die nächste Prüfung vermassele?

Fragen über Fragen, die mal mehr und mal weniger wichtig sind. Es kommt immer auf den Kontext an. Das ist auch dann er Fall, wenn es um Finanzen geht. Und wo es ums Geld geht, ist das Thema Steuern gar nicht mal so weit entfernt. Stellt sich nur die Frage, was das mit dem Studenten-Dasein zu tun hat.

Ziemlich viel sogar, da die meisten angehenden Akademiker neben dem Studium noch jobben gehen, um am Ende des Monats etwas auf der hohen Kante zu haben. Wer einem Minijob nachgeht, profitiert in der Regel. Manchmal sogar auch von einer Steuer-Rückzahlung, denn mitunter können Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Dabei gelten allerdings einige Bedingungen.

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Was ist ein Minijob?

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird im Volksmund auch als Minijob bezeichnet. Auch das Synonym 450-Euro-Job findet oft Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, seine Haushaltskasse neben dem Studium aufzubessern, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Natürlich gibt es diesbezüglich auch wieder einiges zu beachten. So darf der regelmäßige Arbeitslohn nicht mehr als 450 Euro pro Monat betragen.

Was viele nicht wissen, ist, dass auch bei einem Minijob Steuern fällig werden. Das weiß allerdings deswegen kaum jemand, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschale an den Staat zahlt, wovon wir gar nichts mitbekommen. Es gibt in Deutschland drei Varianten, wie der Lohn eines 450-Euro-Jobs besteuert wird:

  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 2 % an den Staat
  • Arbeitgeber zahlt Pauschale von 20 % an den Staat
  • Steuerabzugsverfahren über elektronische Lohnsteuerkarte

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Was sind Werbungskosten?

Zu den Werbungskosten gehören all jene Ausgaben, die aufgebracht werden müssen, um einer Arbeit nachgehen zu können oder eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren. Hierzu gehören etwa Fahrten zum Nebenjob, zur Universität oder zur Bibliothek. Zunächst belasten diese Ausgaben zwar das eigene Konto, allerdings können Werbungskosten komplett steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Studenten also jährlich ihre Werbungsausgaben (Studienkosten plus ggf. Ausgaben für einen Job etc.) dem Finanzamt per Steuererklärung mitteilen, dürfen sie mit einer ordentlichen Steuererstattung rechnen.

Wird noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, können Werbungskosten natürlich auch als Verlust vorgetragen werden. Eine steuerliche Verrechnung erfolgt dann entsprechend nach Berufseinstieg.

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Können Werbungskosten in einem Minijob steuerlich geltend gemacht werden?

Kurz: Es kommt darauf an. Ob ein Arbeitnehmer Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen kann, ist abhängig davon, wie der Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung versteuert.

Entscheidet dieser sich für eine pauschale Lohnsteuererhebung, ist er Steuerschuldner nach dem Einkommensteuergesetz und eben nicht der Angestellte. Mit der Lohnsteuerpauschalierung ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, seine Ausgaben als Werbungskosten anzusetzen. Das liegt daran, dass bei dieser Variante weder eine Veranlagung zur Einkommensteuer noch ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wird.

Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitgeber für die Variante entscheidet, bei der die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der vorgelegten (elektronischen) Lohnsteuerkarte erhoben wird. Somit wird das Entgelt individuell besteuert. Folglich können Werbungskosten im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs in Ansatz gebracht werden.