Kleinunternehmer: Als Student neben dem Studium Geld verdienen
Studenten suchen oft nach einer Möglichkeit, ihr meist knappes Budget aufzubessern.
Als Student lebt man in der Regel nicht unbedingt wie die Made im Speck. Vor allem das Leben in einer Großstadt kann sehr teuer sein. Miete und Co. verschlingen jeden Monat aufs Neue die ohnehin schon dürftigen Einnahmen.
Bei denjenigen, bei denen der Stundenplan noch etwas Luft lässt, bietet es sich an, neben dem Studium noch zu jobben. Ob als Verkäufer in der Mode-Boutique, als Kassierer in einem Supermarkt oder als Buchhalter in einem Startup - die Auswahl ist grenzenlos.
Nicht zuletzt entscheiden sich viele aber auch für eine selbstständige Tätigkeit. Ein Arbeitsvertrag ist dann nicht notwendig und Lohnnebenkosten werden auch nicht fällig. Im Idealfall kann man sich den Auftraggeber sogar selbst aussuchen. Doch was sollten Studenten als Kleinunternehmer beachten?
Haushaltskasse mit Nebenberuf aufbessern
Wer nebenberuflich als Selbstständiger tätig ist, sollte einiges beachten. Generell können Studenten als Kleinunternehmer einer Tätigkeit nachgehen. Allerdings sollten sie den Zeitaufwand nicht außer Acht lassen.
Laut Definition können Kleinunternehmer Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmensgesellschaften oder aber auch GbRs sein.
Charakteristisch für Kleinunternehmer ist
- Gesamtumsatz wird vorraussichtlich im Jahr der Gründung 17.500 Euro nicht überschreiten
- im Folgejahr muss festgestellt worden sein, dass die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten wurde
- zudem darf im laufenden Jahr der Gesamtumsatz 50.000 Euro nicht überschreiten
Zu den Voraussetzungen
Studenten dürfen nicht im Vollerwerb beruflich tätig sein, da das Auswirkungen auf die Krankenversicherung hätte. Eine selbstständige Tätigkeit ist daher nur im Nebenerwerb möglich. Das bedeutet, dass maximal nur 20 Stunden gearbeitet werden dürfen. Wird diese Grenze überschritten, werden auch deutlich höhere Beiträge für die Krankenversicherung fällig.
Die Familienversicherung bleibt bestehen, wenn
- selbstständige Tätigkeit an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird
- die monatlichen Einnahmen nicht mehr als 450 Euro betragen (in den Semesterferien darf durchaus mehr gearbeitet werden; wird die Einkommensgrenze länger als zwei Monate innerhalb eines Kalenderjahres überschritten, endet die Familienversicherung)
Freibetrag für Studenten
Der aktuelle Steuerfreibetrag (2018) liegt derzeit bei 9.000 Euro im Jahr. Allerdings müssen Studenten dann nicht dieselben Beträge abführen wie Hauptberufliche. Voraussetzung ist, dass das Studium im Fokus steht und der Job als Nebentätigkeit ausgeführt wird.
Studenten, die im Jahr nicht mehr als 9.000 Euro verdienen, müssen keine Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Der Steuerfreibetrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Wer mehr als 9.000 Euro im Jahr verdient, muss gesetzlich vorgeschriebene Abgaben zahlen.
Dazu zählen
- Kirchensteuer (sofern du einer Konfession angehörst)
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
Studenten müssen, sofern sie sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, einiges beachten. Sie dürfen auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer verrechnen.