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Anwaltskosten und Prozesskosten von der Steuer absetzen

Rechtsstreitigkeiten können schnell ein kleines Vermögen kosten.

Nicht immer läuft alles friedlich und harmonisch im Leben eines Menschen ab. Bis auf ein paar Choleriker streitet sich kaum jemand gerne. Zumindest nicht mit der eigenen Mutter, dem Bruder oder Freunden. Streit bedeutet für uns in der Regel Stress und dieser wirkt sich negativ auf unser Allgemeinwohl aus.

Manchmal gelingt es, sich bei einem Konflikt in der Mitte zu treffen, Kompromisse einzugehen und den Streit ad acta zu legen. Dass das aber nicht immer der Fall ist, wissen wir nur zu gut. Nicht umsonst gibt es auf sämtlichen TV-Sendern im Nachmittagsprogramm kulturell wertvolle Formate, die sich mit den Rechtsstreigkeiten einzelner Privatpersonen befassen.

Viele denken bei einem Anwalt sofort ans Geld, denn schließlich kostet rechtlicher Beistand ein kleines Vermögen. Das stimmt zwar, allerdings können Anwalts- und Prozesskosten in bestimmten Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.

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Rechtsanwaltskosten und Prozesskosten steuerlich geltend machen

Generell können Rechtsanwaltskosten, Reisekosten und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Prozessführung Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, dass sie nicht abwegig oder gar mutwillig motiviert sein darf. Aussicht auf Erfolg heißt für das Finanzamt, dass ein “Gewinn” mindestens ebenso wahrscheinlich sein muss wie eine “Niederlage”.

Aufwendungen werden berücksichtigt, wenn sie “zwangsläufig” angefallen sind. Und eben das trifft bei Zivilprozesskosten zu, da Streitfälle oft nur gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren sind. Somit erwachsen Zivilprozesskosten Steuerpflichtigen unabhängig vom Gegenstand des Zivilrechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig.

Das Ergebnis ist, dass das zu versteuernde Einkommen mit der Einkommensteuererklärung gemindert wird.

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Als Vermieter Kosten absetzen

Häufig landen Klagen beim Gericht, die sich mit Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter befassen. Fristlose Kündigungen, Abzocke bei der Betriebsabrechnung oder fehlende Instandsetzung - die Liste könnte endlos weitergeführt werden. Vermieter können vor allem teure Posten in der Steuererklärung angeben. Das betrifft in erster Linie Ausgaben für Gutachten. Natürlich können auch die Anwaltskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Das Problem mit der Rente

Nicht jeder Arbeitstätige kann 40 Jahre oder länger durcharbeiten. Denken wir zum Beispiel an Berufe, die harte körperliche Arbeit von einem abverlangen. Die Gelenke und Knochen spielen oftmals nicht lange mit. Es gibt aber auch zahlreiche andere Gründe, weswegen Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen.

In diesen Fällen greift dann die Erwerbsminderungsrente, bei der es häufig zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung kommt. Die gute Nachricht ist, dass diverse anfallende Anwalts- und Gerichtskosten in diesem Zusammenhang von der Steuer abgesetzt werden können.

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Der Klassiker - Stress mit dem Arbeitgeber

Für Streitigkeiten auf Arbeit können viele Faktoren sorgen. Mobbing, Konflikte wegen finanzieller Angelegenheiten, Krankheit oder ungerechtfertigte Kündigungen - Arbeitsrechtsanwälte brauchen sich um fehlende Mandanten wohl nie zu beschweren. Ausgaben, die dann anfallen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Unfallkosten

Unfallkosten können immer dann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf dem Weg zur Arbeit, von dieser zurück, während einer Familienfahrt oder einer Dienstreise entstanden ist. Auch kleinere Umwege sind abgedeckt. Zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitskollege abgeholt wird oder das Auto betankt werden muss.

Übrigens: Auch sogenannte Leerfahrten werden vom Finanzamt berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Fahrten, bei der Ehepartner ihren Mann bzw. Frau zur Arbeit bringen oder eine doppelte Haushaltsführung unterhalten.

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