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Freistellungsauftrag: Steuern sparen leicht gemacht

Mit dem Sparerpauschbetrag bleibt mehr Geld im Portmonnaie.

Jeden Monat ein paar Groschen unters Kopfkissen legen und hoffen, dass es von ganz alleine mehr wird - das war einmal. Mit den mickrigen Zinsen, wenn nicht sogar Negativzinsen, ist es quasi unmöglich, ein kleines Vermögen anzusparen.

Deswegen investieren immer mehr Deutsche in Aktien oder handeln mit Investmentanteilen. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, wie man sein Geld vermehren kann. Einziger Haken bei den sogenannten Kapitalerträgen ist jedoch, dass wir darauf Steuern zahlen müssen.

Der Fiskus hält in Form von einer Abgeltungsteuer die Hand auf. Und eben genau diese beträgt pauschal 25% auf alle Gewinne, die wir aus Zinsen, Dividenen und Co. erzielen. Mit dem Freistellungsauftrag wird ganz einfach der Sparerpauschbetrag das ganze Jahr über in Anspruch genommen. Wie das funktioniert, erfährst du jetzt.

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Sparer-Pauschbetrag

Viele Steuerzahler wissen gar nicht, dass es einen ganz legalen Weg gibt, mit dem sie Steuern sparen können. Natürlich ist dem Ganzen eine Grenze gesetzt, aber dennoch bleiben so ein paar Euro mehr im Portmonnaie hängen.

Um die Abgeltungsteuer kommt man ganz einfach drum herum. Das Zauberwort heißt an dieser Stelle „Sparer-Pauschbetrag". Dieser beträgt derzeit 801€ pro Kalenderjahr für Alleinstehende. Verheiratete profitieren von einem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.602€. Das wiederum bedeutet, dass Zinsen, Dividenden und Co. bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben.

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Dank Freistellungsauftrag Steuern sparen

Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, muss bei der jeweiligen Bank ein Freistellungsauftrag erteilt worden sein. Seit 2016 muss dieser auf jeden Fall die persönliche Steuer-Identifikationsnummer enthalten, da der Antrag sonst nicht berücksichtigt werden kann.

Funktionsweise

Grundsätzlich können Gewinne aus Kapitalerträgen jedes Jahr ab dem 01.01. mit Hilfe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei gestellt werden. Ein Freistellungsauftrag kann der Bank befristet, aber auch unbefristet erteilt werden. Dabei muss stets die Summe angegeben werden, die steuerfrei gestellt werden soll. Der Freistellungsauftrag hat nur Gültigkeit für eine Bank, nicht für einzelne Depots oder Konten.

Hinweis: Werden Konten gelöscht, muss auch der Freistellungsauftrag widerrufen werden.

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Freistellungsauftrag splitten

Es kommt natürlich auch vor, dass Geld bei mehreren Banken angelegt wird. Dann ist es wichtig, dass mehrere Freistellungsaufträge erteilt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtsumme den Freibetrag von 801€ nicht übersteigt.

Viele Banken bieten mittlerweile die Anträge auch im Online-Portal an. Mitunter können Anleger sogar einsehen, welcher Anteil schon aufgebraucht wurde. Das wiederum ermöglicht es, den Freistellungsauftrag gegebenenfalls neu anzupassen.

Jeder Freistellungsauftrag wird der Finanzverwaltung gemeldet. Anschließend werden eingereichte Anträge mit der entsprechenden Steuer-ID abgeglichen. Bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags wird automatisch das zuständige Finanzamt informiert.

Hinweis: Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank bei Kapitalerträgen immer sofort und automatisch die Abgeltungssteuer ab.

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