3 Min.

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Studenten, die einen separaten Bereich ihrer Wohnung (fast) ausschließlich zu beruflichen oder Ausbildungszwecken nutzen, können ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Wie das geht und was es dabei zu beachten gibt.

Studenten, die einen separaten Bereich ihrer Wohnung (fast) ausschließlich zu beruflichen oder Ausbildungszwecken nutzen, können ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Wie das geht und was es dabei zu beachten gibt.


AUF EINEN BLICK

  • Das Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar, wenn es zu mindestens 90% für Studium oder Beruf genutzt wird und es sich um einen abgetrennten Raum handelt.
  • Wenn das Arbeitszimmer lediglich durch einen Raumteiler vom übrigen Wohnbereich abgetrennt ist, können keine Kosten abgesetzt werden.
  • Geltend gemacht werden können die anteiligen Kosten für Miete, Strom und Wasser.
  • Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale etc. können als Werbungskosten zusätzlich abgesetzt werden.

Berufsgruppen wie etwa Schriftsteller, Künstler, Journalisten oder allgemein Arbeitnehmer mit Homeoffice können i.d.R. ohne Probleme ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Auch einige Studenten haben sich aufgrund ihrer Ausbildung oder des Nebenjobs ein kleines Arbeitszimmer in ihrer Wohnung eingerichtet. Wer als Student die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, sollte allerdings ein paar Punkte beachten.

Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der Berufs- oder Lerntätigkeit sein

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer mindestens zu 90 Prozent ausschließlich für das Studium oder zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Wird das Arbeitszimmer zu mehr als 10 Prozent privat genutzt, erkennt das Finanzamt kein häusliches Arbeitszimmer an und die Kosten werden in der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt.

Arbeitszimmer muss von übriger Wohnung klar abgetrennt sein

Im März 2016 hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann vorliegt, wenn dieses durch Wände und Tür(en) von der übrigen Wohnung abgetrennt ist (BFH, Urteil v. 22.03.2016 - VIII R 10/12; veröffentlicht am 14.09.2016). Wer also z.B. in seinem Wohnzimmer einen kleinen Bereich lediglich durch Regale oder einen Raumteiler abtrennt, hat keine Möglichkeit, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt die Vorlage eines Wohnungsgrundrisses oder aussagekräftiger Fotografien verlangen, um das Vorliegen eines Arbeitszimmers zu prüfen.

Welche Kosten können bei einem Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden?

Wenn das Arbeitszimmer im Rahmen einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit genutzt und fast ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, können alle Kosten vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist ebenso der Fall, wenn eine Ausbildung fast komplett von zu Hause aus absolviert wird, z.B. bei einem Fernstudium. Wird nur teilweise im Homeoffice gearbeitet, können pro Jahr maximal 1.250 Euro geltend gemacht werden. Dies ist etwa der Fall, wenn du ab und an auch auswärts arbeitest oder zum Lernen in die Uni oder Bibliothek gehst.

Von der Steuer abgesetzt werden können bei einem häuslichen Arbeitszimmer folgende Aufwendungen:

Anteilige Miete und Nebenkosten

Beispiel: Deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 60 qm einschließlich des Arbeitszimmers. Das Arbeitszimmer selbst hat eine Fläche von 10 qm. Den steuerrelevanten Anteil deines Arbeitszimmers berechnest du dann so:

10 qm / 60 qm x 100 % = 16,67 % (gerundet 17 %)

Du kannst in diesem Fall also 17 Prozent der Kosten für Miete, Strom, Wasser, Hausratsversicherung etc. als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Ausstattung des Arbeitszimmers

Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers, die fast ausschließlich für Beruf oder Studium angeschafft und verwendet werden, können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Hierunter fallen etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Lampe, Regale sowie auch Lampen, Teppich oder Vorhänge.

Welche Kosten kann ich absetzen, wenn kein Arbeitszimmer anerkannt wird?

Selbst wenn laut Definition kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, können viele Arbeitsmittel (= Einrichtungsgegenstände) trotzdem als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist auch hier natürlich wieder, dass die Arbeitsmittel fast nur für Beruf oder Studium genutzt werden. Darunter fallen z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop, Drucker, Scanner etc.