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Steuererklärung 2019 einfach online abgeben

Studenten - Steuererklärung 2019: ★Absetzbarkeit von Studien- & Umzugskosten ★Steuern sparen ★Wissenswertes & Neuerungen.

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Wissenswertes für die Steuererklärung 2019

Für die Steuererklärung 2019 gibt es im Vergleich zu den Vorjahren besonders große Veränderungen.

Damit Du Bescheid weißt und so viele Steuern wie möglich sparen kannst, informieren wir Dich über die wichtigsten Änderungen bei Beträgen und Pauschalen.

  • Es gibt zwei wichtige Abgabefristen für die Steuererklärung. Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, hat bis zum 31. Juli 2020 Zeit.
  • Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben will, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2023 tun.
  • Der Steuerfreibetrag für 2019 beträgt 9.168 Euro. Dies sind 168 Euro mehr als im Vorjahr. Bis zu diesem Einkommen musst Du keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Eine Steuererklärung für 2019 lohnt sich, um die Kosten für das Studium abzusetzen und Steuern zu sparen.
  • Falls Du für das Studium umgezogen bist, kannst Du die Umzugskostenpauschale absetzen. Diese hat sich 2019 wieder erhöht. Die Höhe hängt vom Zeitpunkt des Umzugs ab. Für einen Umzug zwischen Januar und März kannst Du 787 Euro Umzugskostenpauschale angeben. Für Umzüge zwischen April und Dezember kannst Du 811 Euro absetzen.
  • Wer noch keine Steuern zahlt, kann in der Steuererklärung einen Verlustvortrag für Studienkosten beantragen. Studenten in einem dualen Studium, Master-Studenten und Doktoranden können einen Verlustvortrag beantragen. Auch Bachelor-Studenten, die zuvor ein anderes Bachelor-Studium oder eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten abgeschlossen haben, haben diese Möglichkeit. Studenten, die noch in der Erstausbildung stecken, können keinen Verlustvortrag machen.
  • Mit dem Verlustvortrag sicherst Du Dir eine Art Steuergutschrift für den Berufseinstieg.
  • Für einen Verlustvortrag gilt eine längere Frist: Hierfür können Studenten ihre Steuererklärung noch bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben.

Belege für das Finanzamt

  • Belege müssen schon seit dem Jahr 2017 nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt gesendet werden. Bis 2017 mussten zum Beispiel Spendenbescheinigungen, Kapitalertrags-Steuerbescheinigungen und Nachweise über den Grad einer Behinderung routinemäßig per Post an das Finanzamt geschickt werden. Das Finanzamt kann Belege aber immer noch nachträglich einfordern. Deshalb sollten Rechnungen und Quittungen unbedingt aufbewahrt werden. Meistens verlangt das Finanzamt die Belege nur dann an, falls in der Steuererklärung sehr hohe Ausgaben oder außergewöhnliche Sachverhalte auftauchen. Ein Beispiel: Sind in der Steuererklärung sehr hohe Kosten wegen einer Krankheit angegeben, könnte das Finanzamt die Belege für diese Kosten verlangen.
  • Die Belege müssen bis zu ein Jahr nach Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Studenten, die mit einem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit Geld verdienen, müssen ihre Belege bis zu zehn Jahre lang aufheben.
  • Bei Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro reicht es aus, einen Ausdruck der Online-Überweisung oder einen Kontoauszug mit der Abbuchung aufzubewahren.
  • Krankheitskosten, Kosten für Hilfsmittel wie Brillen und Zahnprothesen und weitere Kosten kannst Du als sogenannte außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dafür müssen die Ausgaben einen bestimmten Prozentwert Deines Einkommens überschreiten. Für die meisten unverheirateten Studenten ohne Kinder beträgt die Grenze 5 Prozent des jährlichen Einkommens. Ein Rechen-Beispiel: Falls Du im Jahr 2018 10.000 Euro mit einem Nebenjob verdient hast, müssten Deine außergewöhnlichen Belastungen höher als 500 Euro sein, damit Du Steuern sparst. Bei einer Steuerminderung aufgrund von ungewöhnlichen Belastungen kannst Du davon ausgehen, dass das Finanzamt die Belege anfordern wird. Es bietet sich also an, diese Belege direkt mit der Steuererklärung zu verschicken – damit sparst Du Zeit und hältst den Aufwand gering.

Kinderfreibetrag für 2019 ist gestiegen

Kinder kosten viel Geld – deshalb unterstützt der Staat Eltern mit Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag. Eltern erhalten ab der Geburt ihres Kindes entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Steuererklärung gewährt, in der Regel im Wege einer Günstigerprüfung im Vergleich zum Kindergeld: Bei einem höheren Einkommen verringert der Kinderfreibetrag die Einkommenssteuer mehr als alternativ an Kindergeld gewährt wird. Das Geld wird also nicht ausgezahlt, sondern im Rahmen des Steuerbescheides mit eingerechnet.

Hier zeigt sich wieder der Vorteil einer Steuererklärung: Bei der Abgabe der Steuererklärung berechnet das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist. Falls der Kinderfreibetrag besser ist, rechnet das Finanzamt das Kindergeld als Einkommen hinzu und berechnet dann die Einkommenssteuer mit Kinderfreibetrag.

Eine gute Nachricht: Der Kinderfreibetrag hat sich 2019 erhöht. Er besteht aus mehreren Teilen und liegt 2019 insgesamt bei 7.620 Euro pro Kind.

Steuervorteile für Elektro-Autos

Die Bundesregierung will umweltfreundliche Autos fördern – auch über Steuervorteile. Wer ein Elektro-Auto kauft, bekommt die KfZ-Steuer erlassen. Inzwischen ist klar: Dies gilt auch noch für die nächsten zehn Jahre. Die Bundesregierung will mit ihrem Corona-Konjunkturprogramm die Steuerbefreiung nämlich bis 31.12.2030 verlängern.

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