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Studienkredit von der Steuer absetzen

Vor allem das Thema Bildungskredit ist interessant.

Während des Abis mit wenig Geld auskommen, fällt vielen sicherlich noch relativ leicht. Schließlich lebt man in der Regel noch bei seinen Eltern, die einem den Kühlschrank vollpacken und ein warmes Dach über den Kopf verschaffen. Dafür auch nur 1 Euro abzudrücken, kommt meistens überhaupt nicht in Frage.

Anders sieht es dann schon aus, wenn das Studium ansteht. Nicht selten müssen angehende Akademiker das vertraute Heim verlassen und sich in die weite Welt begeben. Aus einem soll ja schließlich eines Tages etwas werden. Und dann kommt der Aha-Effekt. Ja, Wohnungen kosten viel Geld, ganz zu schweigen von den studienbedingten Ausgaben, die zusätzlich auf junge Menschen zukommen.

Nicht jeder kann sich auf reiche Eltern verlassen oder bekommt staatliche Unterstützung wie zum Beispiel BAFöG. Wer kein Erspartes hat, auf das er zurückgreifen kann, muss wohl oder übel einen Bildungskredit aufnehmen. Das bedeutet dann aber auch, dass man sich bereits verschuldet, bevor das Leben erst so richtig begonnen hat. Eine positive Nachricht gibt es aber. Welche das ist, ist Thema dieses Artikels.

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Bildungskredit von der Steuer absetzen

Um sich den Traum vom Studium erfüllen zu können, muss oft auf einen Bildungskredit zurückgegriffen werden. Sich zu verschulden, ist zwar keine schöne Angelegenheit, aber man hat ja keine andere Wahl. Wer sich das etwas schön reden möchte, kann sich damit zufrieden geben, dass die Zinsen, die in diesem Zusammenhang entstehen, steuerlich absetzbar sind.

Leider gibt es darüber hinaus keine Möglichkeit, weitere Kosten seines Kredits geltend zu machen. So werden beispielsweise Tilgungraten nicht vom Finanzamt berücksichtigt.

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Was bedeutet das für mich?

Studenten können sämtliche Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungskosten, die mit dem Kredit bezahlt werden, von der Steuer absetzen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wer der Kreditgeber ist.

Hier ein grundsätzlicher Überblick über all die Dinge, die du im Rahmen der Ausbildung steuerlich geltend machen kannst:

  • Zinsen für Bildungskredite
  • Studiengebühren
  • Portokosten
  • Arbeitsmittel (Laptop, Büromaterial usw.)
  • Fahrtkosten zur Uni
  • Hin- und Rückfahrten zur AG
  • Unterbringungskosten für auswärtige Ausbildungsorte
  • für festgesetzte Studienreisen Kosten für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung

Hinweis: Um solche Posten geltend machen zu können, solltest du dich vorab mit dem Thema Erststudium vs. Zweitstudium befassen.

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Zu den Zinsen

Immerhin lässt sich wenigstens etwas von einem Bildungskredit von der Steuer absetzen. Schuldzinsen können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zinsen als Sonderausgaben oder Werbungskosten Berücksichtigung finden sollen.

Ausnahmen gibt es allerdings schon. Zum Beispiel dann, wenn es sich bei dem Kredit um ein Darlehen deines Arbeitgeber handelt. Verzichtet dieser auf eine Rückzahlung, dann muss der gesamte Betrag versteuert werden. Muss der Kredit zurückgezahlt werden, kann leider nichts in der Steuererklärung steuerlich abgesetzt wwerden.

Hinweis: Nachlaufende Studiengebühren werden ebenfalls vom Finanzamt anerkannt. Dabei wird auf eine Vorfinanzierung verzichtet. Erst nach Ende des Studiums werden die Gebühren fällig. Diese Ausgaben können dann ohne Probleme in der Einkommensteuererklärung festgehalten werden.

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