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Steuerformulare im Überblick - das sind die wichtigsten Anlagen

Die Abgabe einer Steuererklärung muss in entsprechender Form erfolgen. Hierfür gibt es amtlich vorgeschriebene Formulare. Wir zeigen euch, welche das sind und was sie bedeuten.

Das zentrale Element jeder Steuererklärung ist der Mantelbogen, der allgemeine Informationen zu deiner Person abfragt und von jedem ausgefüllt werden muss. In den einzelen Steuerformularen werden die absetzbaren Kosten festgehalten. Dabei ist es wichtig, die korrekten Beträge in den entsprechenden Anlagen zu notieren.

Derzeit gibt es zusätzlich zum Hauptformular noch 20 weitere Steuerformulare. Die wichtigsten davon stellen wir euch jetzt vor.

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ESt 1 A

ESt 1 A ist das Hauptformular der Einkommensteuererklärung. Hier werden folgende Daten abgefragt: persönliche Angaben, Zusammenveranlagung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen.

ESt 1 V

Mit diesem Formular können Arbeitnehmer eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Mit dieser Variante wird Zeit gespart und der Aufwand hält sich in Grenzen. Allerdings können mit dem zweiseitigen Fragebogen keine ausführlichen Angaben gemacht werden.

Anlage Kind

Dieses Formular kommt für Eltern in Frage, die für ihre Kinder Kindergeld erhalten. Hier werden Angaben zur Übertragung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes festgehalten.

Anlage K

Im Steuerformular K werden Angaben zu Behindertenpauschalbeträgen für Kinder, Kinderfreibeträge oder Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf gemacht. Diese Freibeträge können auf einen bestimmten Elternteil oder die Großeltern übertragen werden.

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Anlage Vorsorgeaufwand

In dieser Anlage wird der Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge ermittelt.

Anlage AV

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss in diesem Steuerformular Angaben machen. Eventuell profitierst du dann von staatlichen Zulagen, nachdem das Finanzamt die Angaben überprüft hat.

Anlage N

Bei der Anlage N handelt es sich um ein wichtiges Steuerformular für Arbeitnehmer, in dem alle Angaben zu Werbungskosten, die berufsbedingt entstanden sind, festgehalten werden.

Anlage V

Immobilienbesitzer müssen ihre Einnahmen aus Vermietung dem Finanzamt mitteilen und diese auch versteuern. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden in der Anlage V dokumentiert.

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Anlage R

Das “R” deutet schon darauf hin: dieses Steuerformular verwenden Rentner, die eine freiwillige Steuererklärung abgeben möchten (Antragsveranlagung). Aber auch Rentner, die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), nutzen die Anlage R.

Anlage KAP

In diesem Formular geht es etwas komplizierter zu. Es wird für Sparer verwendet, für die die Abgeltungsteuer (Abgeltungsteuer umfasst alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen. Sie werden mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer steuerpflichtig) nicht greift. Auch Kapitalanleger nutzen dieses Formular und prüfen, ob sie mit ihrem Steuersatz besser fahren als mit der Abgeltungsteuer.

Anlage S

Freiberufler müssen ihre Einnahmen natürlich ebenfalls dem Finanzamt mitteilen. Dafür wird das Steuerformular S genutzt.

Anlage G

Gewerblich Tätige (zum Beispiel im Nebenberuf) halten ihre Gewinne in der Anlage G fest.

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Anlage EÜR

Freiberufler und gewerblich Tätige, die einen Betriebsgewinn von mehr als 17.500€ verzeichnen, müssen unbedingt das Steuerformular EÜR nutzen. Wer unter dieser Grenze liegt, muss lediglich eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Anlage SO

Auch Unterhaltszahlungen müssen versteuert und somit angegeben werden, sofern derjenige, der den Unterhalt überweist, vom Sonderausgabenabzug profitieren möchte. Des Weiteren werden in dieser Anlage Gewinne aus Spekulationsgeschäften (dabei handelt es sich um Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als drei Monate beträgt) festgehalten.

Anlage U

Unterhaltszahlungen, die die Grenze von 13.805€ nicht überschreiten, können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners. Zwingend notwenig ist, dass der Partner seine erhaltenen Unterhaltszahlungen versteuert.

Anlage Unterhalt

Ein weiteres Steuerformular beschäftigt sich mit Unterhaltszahlungen. Unterstützende Zahlungen an Eltern oder volljährige Kinder (die kein Kindergeld mehr erhalten) können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

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Steuererklärung ohne Formulare

Wenn du unsere Software studentensteuererklaerung.de oder arbeitnehmersteuererklaerung.de nutzt, musst du dich natürlich nicht mit unübersichtlichen und unverständlichen Steuerformularen auseinandersetzen. Wir haben alle relevanten Formulare in einfache Sprache übersetzt und führen dich in Interviewform Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung. Bevor du deine Erklärung ans Finanzamt sendest, übersetzt unser Tool alle deine Angaben wieder in die offiziellen Steuerformulare. Durch diesen Prozess bleibt die Erstellung einer Steuererklärung für dich so einfach wie möglich und das Finanzamt ist auch zufrieden.