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Wissenswertes zum Progressionsvorbehalt

Noch nie davon gehört? Kein Problem, wir klären dich auf.

Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann in seinem Leben auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein, ist gar nicht mal so gering. Fühlen wir uns noch so sicher in unserem Job und bringen beste Qualifikationen mit, kann es, ehe man sich versieht, von einem Tag auf den anderen vorbei sein mit dem Wohlfühl-Status.

Die Firma geht pleite, die Stelle wird gestrichen oder einfach ein Schicksalsschlag wirft einen aus der Bahn - es gibt mehrere Gründe für schwierige Lebensphasen.

Gut, dass der Staat einen in solchen Situationen in der Regel nicht fallen lässt. Schließlich zahlen wir auch eine Menge Steuern, damit uns der Boden unter den Füßen nicht weggezogen wird. Trotzdem gibt es im Fall der Fälle einiges zu beachten. Dazu gehört auch das Thema Progressionsvorbehalt. Noch nie gehört? Kein Problem, wir klären euch auf.

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Die meisten staatlichen Sozialleistungen sind steuerfrei. Das hört sich zunächst einmal sehr gut an, allerdings erhöht sich während der Zeit der Inanspruchnahme durch den sogenannten Progressionsvorbehalt auch die Steuerlast.

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, ohne selbst versteuert zu werden. Unter Umständen gibt es sogar negative Progressionsvorbehalte, die die Steuerlast verringern können.

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HÖHERE STEUERLAST DURCH PROGRESSIONSVORBEHALT

Bestimmte Sozialleistungen, Beihilfen und Ausgleichzahlungen werden vom Finanzamt zu den regulären Einkünften addiert. Diese Einnahmen stellen dann die Berechnungsgrundlage der Steuerschuld dar. Aufgrund des Progressionsvorbehalts fallen höhere Steuern an, da die Gesamteinnahmen in den nächsten Stufentarif fallen.

Mit dieser Berechnungsgrundlage ermittelt das zuständige Finanzamt nun den persönlichen Steuersatz. Erhältst du steuerfreie Sozialleistungen, dann müssen meistens auch mehr Steuern gezahlt werden, allerdings nicht auf die steuerfreien Leistungen selbst.

In den Medien wird häufig vom Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung gesprochen. Schließlich wird die finanzielle Leistungsfähigkeit mit den Sozialleistungen erhöht.

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STEUERFREIE EINKÜNFTE

Das Einkommensteuergesetz §32b regelt eindeutig, welche steuerfreien Einkünfte zu den Einnahmen unter Progressionsvorbehalt fallen.

  • ALG 1
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld

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FOLGEN

Ein Progressionsvorbehalt führt unter Umständen dazu, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. Das ist auch dann der Fall, wenn alle Einnahmen nicht über den Grundfreibtrag hinausgehen (derzeit 8.820€ für Alleinstehende). Wer also weniger verdient, jedoch Sozialleistungen erhalten hat, überschreitet wegen des Progressionsvorbehalts die Grenze des Grundfreibetrags und wird folglich nach dem Eingangssteuertarif besteuert.

Hinweis für Ehepaare: Steuerfreie Leistungen werden immer dem Einkommen des Ehepartners zugerechnet. Demzufolge sollten finanzielle Rücklagen für mögliche Rückzahlungen eingeplant werden.

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ZUSAMMENFASSUNG

  • es gibt zahlreiche Einkünfte, die steuerfrei sind, allerdings können diese durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöhen
  • Einnahmen wie Arbeitslosengeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, aber selbst nicht versteuert
  • negative Progressionsvorbehalte können Steuerlast mindern
  • steuerfreie Sozialleistungen sind im Einkommensteuergesetz eindeutig beschrieben
  • in einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft werden steuerfreie Einkünfte dem Einkommen des Ehepartners hinzugefügt

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