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Der Leistungsnachweis bei der Steuererklärung

Wer seine Arbeit verloren hat, erhält unter gewissen Voraussetzungen Arbeitslosengeld 1.

Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und Co.

Wer seine Arbeit verloren hat, erhält unter gewissen Voraussetzungen für einige Zeit das sogenannte Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Wer diese Leistungen bezieht bzw. im Vorjahr bezogen hat, bekommt am Ende des Jahres in der Regel einen Leistungsnachweis zugeschickt. Dieses Dokument ist von großer Bedeutung. Welchen Zweck es hat, klärt der folgende Text.

Zunächst ist zu klären, was ein Leistungsnachweis überhaupt ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben über die Zahlung von Lohnersatzleistungen sowie den Zeitraum des Leistungsbezuges an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zu diesen Lohnersatzleistungen, die spätestens bis zu 28. Februar des neuen Jahres übermittelt werden müssen, zählen unter anderem:

  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
  • Übergangsgeld
  • Eingliederungshilfe
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

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Ablauf

Wurden die Lohnersatzleistungen übermittelt, erhält man im Anschluss einen Leistungsnachweis von der zuständigen Agentur für Arbeit, welcher auflistet, welche Lohnersatzleistungen Sie über einen gewissen Zeitraum erhalten haben. Da dieses Dokument vor allem bezüglich der Rente von großer Bedeutung ist, sollte es gut aufbewahrt werden.

Weiterhin hat der Leistungsnachweis auch bezüglich der Steuererklärung eine wichtige Rolle. Auf dem Leistungsnachweis werden Geldbeträge festgehalten, die unbedingt auf der Steuererklärung wiedergegeben werden müssen. Die Lohnersatzleistungen sind zwar in der Regel steuerfrei, unterliegen aber dennoch den sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie werden also selbst nicht versteuert, jedoch zu anderen Einnahmen hinzugerechnet. Somit sind sie für die Festlegung des Steuersatzes von großer Bedeutung.

Zu beachten ist, dass nur die ALG-1-Leistungen in der Steuererklärung aufgelistet werden müssen und deshalb auch nur Bezieher von ALG 1 einen Leistungsnachweis von der Agentur für Arbeit erhalten. ALG 2, besser bekannt als Hartz 4, stellt hingegen keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung dar und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Daher muss es auf der Steuererklärung nicht aufgelistet werden, sodass auch kein Leistungsnachweis von Nöten ist.

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Wie sieht ein Leistungsnachweis aus?

Da viele Betroffene über den Erhalt eines Leistungsnachweises verwundert sind und nicht wissen, wie ein solcher Nachweis aussieht, können Sie unter http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/leistungsnachweis/ eine Vorlage eines Leistungsnachweise mit entsprechendem Aufbau einsehen.

Weitere Informationen zum Thema „Leistungsnachweis bei der Steuererklärung“ findest du hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.arbeitslosenselbsthilfe.org viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu Themen wie ALG I, ALG II oder Krankenversicherung.

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Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie die Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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