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Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Laut Untersuchungen ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft. Die Steuererstattung fällt geringer aus als erwartet oder ein Verlustvortrag wird nicht bewilligt. Einspruch einlegen lohnt sich fast immer.

Laut Untersuchungen ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft. Die Steuererstattung fällt geringer aus als erwartet, vorgetragene Verluste werden nicht akzeptiert oder das Finanzamt fordert gar überhöhte Nachzahlungen. Einspruch einlegen lohnt sich fast immer.


AUF EINEN BLICK

  • Ab Erhalt des Steuerbescheids hast du einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen.
  • Hierzu genügt ein formloses Schreiben mit Angabe von Gründen an das Finanzamt.
  • Ist auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse angegeben, kann der Einspruch auch per Mail erfolgen.
  • Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist, dass du in irgendeiner Form benachteiligt wirst.
  • Du kannst auch Einspruch einlegen, wenn du selbst wichtige Angaben in deiner Steuererklärung vergessen hast.
  • Eine Alternative zum Einspruch ist der Antrag auf “schlichte Änderung”.
  • Sollte dir aus einem Einspruch ein Nachteil entstehen, kannst du diesen auch wieder zurückziehen.

Wer kennt das nicht: Da sammelt man das Jahr über fleißig Belege, pflegt akribisch seine Daten in die Steuererklärung ein, jubelt euphorisch, wenn das Ding endlich ans Finanzamt geschickt wurde, freut sich auf eine satte Steuererstattung - und ist dann enttäuscht, wenn der Steuerbescheid ganz anders ausfällt als erwartet. Natürlich bekommt man vom Finanzamt nichts geschenkt. Schon gar nicht in Zeiten hoher Staatsverschuldung. Doch fehlerhafte Steuerbescheide sind eher selten das Produkt von zum Sparen verdammten Sachbearbeitern.

Laut dem Bund der Steuerzahler führen vielmehr Personalmangel und die allgemeine Regelungswut im Steuerrecht dazu, dass Steuererklärungen nicht immer ganz im Sinne der Bürger bearbeitet werden. Wer Unstimmigkeiten in seinem Steuerbescheid entdeckt, ist gut beraten, dagegen Einspruch einzulegen. Rund 80 Prozent aller Einsprüche werden vom Finanzamt ganz oder zumindest in Teilen akzeptiert und führen letztlich zu steuerlichen Vorteilen.

Einspruch gegen Steuerbescheid innerhalb von 30 Tagen

Bist du der Auffassung, dass du aufgrund von Fehlern des Finanzamts steuerlich benachteiligt wurdest, solltest du in jedem Fall Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Ab Erhalt des Bescheids hast du dafür einen Monat Zeit. Normalerweise muss der Einspruch schriftlich und mit deiner Unterschrift erfolgen. Wenn auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse vom Finanzamt angegeben ist, kannst du aber auch einfach eine Mail schicken.

Was tun, wenn du die Einspruchsfrist verpasst hast?

Sollte es dir aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich gewesen sein, fristgerecht Einspruch beim Finanzamt einzulegen, kannst du die sogenannte “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, dann wird so verfahren, als ob du die Frist eingehalten hättest. Infrage kommende Gründe wären z.B., wenn du längere Zeit verreist warst, aufgrund von Krankheit deinen Steuerbescheid nicht prüfen konntest oder du einen schweren Unfall hattest.

Was sind gerechtfertigte Gründe für einen Einspruch?

Grundsätzlich kannst du gegen jeden Steuerbescheid Einspruch einlegen. Kosten entstehen dir dadurch keine. Um mit deinem Einspruch Erfolg zu haben, solltest du aber begründen können, dass du durch den Steuerbescheid in irgendeiner Form benachteiligt wurdest. Häufige Gründe für einen Einspruch sind zum Beispiel:

  • Das Finanzamt hat sich einfach verrechnet und deine Steuererstattung oder der Verlustvortrag fallen zu gering aus.
  • Das Finanzamt weigert sich, von dir angegebene Aufwendungen 7 Jahre rückwirkend zu akzeptieren. (Hier findest du den Mustereinspruch für rückwirkende Verlustfeststellung
  • Steuerzahlerfreundliche Urteile oder laufende Gerichtsverfahren wurden vom Finanzamt nicht beachtet.
  • Du selbst hast vergessen, bestimmte steuermindernde Aufwendungen in deiner Steuererklärung anzugeben und willst diese noch nachträglich hinzufügen (in diesem Fall kann die “schlichte Änderung” aber geeigneter sein, s.u.).

Im Abschnitt “Erläuterung zur Festsetzung” auf deinem Steuerbescheid gibt das Finanzamt relativ genau an, ob und warum bestimmte Kosten nicht steuermindernd berücksichtigt wurden. Diesen Abschnitt solltest du dir in jedem Fall durchlesen, i.d.R. findest du hier Anhaltspunkte bzw. Gründe für deinen Einspruch.

Hinweis: Wenn dir der Steuerbescheid irgendwie komisch vorkommt, du aber keine Ahnung hast, welche Gründe du für einen Einspruch angeben sollst, dann kannst du auch erstmal einfach so Einspruch einlegen, um die 30 Tage-Frist zu wahren, und später Gründe nachliefern.

Was passiert nach dem Einspruch?

Zunächst prüft das Finanzamt den Steuerbescheid und entscheidet dann, ob dein Einspruch zulässig ist. Ist dies in allen Punkten der Fall, bekommst du einen korrigierten Steuerbescheid, den Abhilfebescheid, und entsprechend eine höhere Steuererstattung oder einen höheren Verlustvortrag bewilligt. Wird deinem Einspruch nur in Teilen stattgegeben, spricht man von der sogenannten Teilabhilfe und du erhältst ebenfalls einen neuen Steuerbescheid.

Sollte dein Einspruch als unbegründet abgewiesen werden, wird dein Steuerbescheid nicht geändert und alles bleibt beim Alten. Deine letzte Möglichkeit ist jetzt, den Steuerbescheid gerichtlich anzufechten. Hierzu solltest du natürlich einen Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren und besprechen, ob der Gang vor Gericht überhaupt Sinn macht.

Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung?

Einen Einspruch solltest du in jedem Fall einlegen, wenn der Steuerbescheid gravierende Fehler enthält. Zum Beispiel weil dir die Geltendmachung von Werbungskosten zu Unrecht verweigert wurde, Urteile oder laufende Verfahren nicht berücksichtigt wurden oder deine Steuererstattung aus sonstigen Gründen viel zu niedrig ausfällt bzw. du unverhältnismäßig viele Steuern nachzahlen sollst.

Anstelle eines Einspruchs kannst du beim Finanzamt auch einen Antrag auf “schlichte Änderung” einreichen. Dies macht zum Beispiel Sinn, wenn du nach Abgabe deiner Steuererklärung Belege für Ausgaben findest, die du noch als Werbungskosten geltend machen möchtest. Wird dein Antrag akzeptiert, werden entsprechende Ausgaben einfach nachträglich deiner Steuererklärung hinzugefügt und du erhältst einen korrigierten Steuerbescheid.

Hinweis: Für den Fall, dass dein Antrag auf schlichte Änderung nicht akzeptiert wird, kannst du im Gegensatz zum Einspruch gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel einlegen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du sowohl einen Einspruch als auch den Antrag auf schlichte Änderungen ans Finanzamt senden. Dann bleibt dir in jedem Fall die Möglichkeit, den Steuerbescheid zur Not vor Gericht anzufechten.

Kann ein Einspruch negative Folgen haben?

Wird deinem Einspruch stattgegeben, prüft das Finanzamt deine Steuererklärung noch einmal Punkt für Punkt. Theoretisch kann es dabei passieren, dass dir zwar bestimmte Ausgaben jetzt als steuermindernd anerkannt, aber gleichzeitig an anderer Stelle Fehler gefunden werden, die zu einer Aberkennung zuvor bereits bewilligter Werbungskosten bzw. Sonderausgaben führen.

In diesem Fall spricht man von einer sogenannten “Verböserung”. Über eine solche Verböserung muss dich das Finanzamt informieren. Du kannst deinen Einspruch dann einfach wieder zurückziehen. Dadurch wird der ursprüngliche Steuerbescheid zwar sofort rechtskräftig, aber die Verböserung fällt unter den Tisch und du musst mit keinen weiteren Nachteilen rechnen.