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Frist unverschuldet verpasst: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Diese Voraussetzungen für den Antrag müssen erfüllt werden.

Streik - überall ist von einem Streik zu lesen. Die Bahn fährt nicht mehr, weil das Personal für höhere Löhne kämpft. Auch die Belegschaften der Airlines gehen gerne mal auf die Straßen, um sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Ach ja, wann war gleich nochmal der letzte Streik der Postboten? Auf jeden Fall ist das gar nicht allzu lange her.

Auf Letztere sind wir aber in der Regel angewiesen, außer man bringt seine Briefe allesamt eigenhändig zum Adressaten. Dass das aber wohl kaum der Realität entspricht, ist klar. Es mag etliche Gründe dafür geben, weswegen eigentlich Selbstverständliches, auf das wir im Alltag nicht verzichten können, nicht funktioniert.

Und so kann es vorkommen, dass Fristen versäumt werden, obwohl man selbst keinen Fehler begangen hat. Manchmal liegen solche Dinge einfach nicht in unserer Macht. Das betrifft auch schnell die eigenen Finanzen. Vor allem dann, wenn es um die Steuererklärung geht. Bevor man aber den Kopf in den Sand steckt und sich seinem Schicksal ergibt, gibt es mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Hoffnung. Wir erklären, worum es sich dabei handelt und wann das Schriftstück Rettung in letzter Sekunde sein kann.

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Frist verpasst

Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Bürger immer 4 Wochen Zeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Wer es nicht geschafft hat, innerhalb 1 Monats seinen Unmut zu äußern, ist in der Regel zu spät dran und der Bescheid wird rechtskräftig. Eine Ausnahme gibt es aber wie immer - mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann die missliche Lage noch aus der Welt geschafft werden.

Natürlich kann nicht jeder einen solchen Antrag stellen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Ausgang auch von Erfolg gekrönt ist.

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Gründe für einen Wiedereinsetzungsantrag

Grundsätzlich muss die Einspruchfrist unverschuldet versäumt worden sein. Zudem muss der versäumte Vorgang nach Antragsfrist (ebenfalls 1 Monat) nachgeholt werden.

Es gibt zahlreiche Gründe für einen Wiedereinsetzungsantrag:

  • Einspruch geht auf dem Postweg verloren oder benötigt sehr viel Zeit
  • Steuerbescheid wird verspätet zugestellt
  • technische Störung liegt bei E-Mail-Verkehr zugrunde
  • Erkrankung des Steuerzahlers
  • Todesfall eines nahen Verwandten

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Aussicht auf Erfolg ist nicht immer gegeben

Es mag zwar viele Gründe für einen Wiedereinsetzungsantrag geben, das bedeutet aber nicht, dass diesem auch stattgegeben werden muss. Hauptursachen, die zur Ablehnung führen, sind zum einen, dass der Steuerzahler sein Versäumnis selbst verschuldet hat oder eben zum anderen, dass selbst die einmonatige Frist zur Abgabe des Wiedereinsetzungsantrags verpasst wurde.

Es kann aber auch andere Gründe geben, die zur Ablehnung führen. Schleichen sich zum Beispiel im Antrag Fehler ein, wird dieser nicht weiter berücksichtigt. Daher ist es umso wichtiger, den Antrag auf sämtliche Fehler hin zu überprüfen. Es sollte zudem dafür gesorgt werden, dass der Antrag rechtzeitig beim Finanzamt eingeht. Am besten ist es unter Umständen sogar, den Brief eigenhändig zu übergeben.

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