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Nutzt du deinen Telefon- und Internetanschluss auch beruflich?

Wer das Handy auch beruflich nutzt, kann seine Kosten von der Steuer absetzen.

Instagram, Snapchat, Facebook und Co. - kaum ein Tag vergeht, an dem nicht gepostet und geliked wird. Unser treuester Begleiter dafür ist das Smartphone. Wo sich vor ein paar Jahren noch Bücher wiedergefunden haben, ist das teure Endgerät heutzutage nicht mehr wegzudenken. Wir wischen wie die Weltmeister über die Bildschirme.

Zwischendurch eine Nachricht an die beste Freundin schicken, die Nachrichten-App checken und die Mama am Wochenende anrufen, damit sie weiß, dass alles in bester Ordnung ist - alles funktioniert spielend einfach.

Während der Arbeitswoche kann es aber auch mal vorkommen, dass du Mails von der Arbeit beantwortest oder Telefonate mit Geschäftspartnern durchführst. Genau an diesem Punkt solltest du hellhörig werden. Denn unter Umständen ist das der Grund, weswegen du Ausgaben fürs private Smartphone von der Steuer absetzen kannst.

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Telefon und Internet

Wer sein eigenens Smartphone oder den eigenen Internetanschluss verwendet, um berufliche Angelegenheiten zu klären, kann die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Berufliche Telefongespräche, E-Mails versenden oder Online-Recherche - das sind alles Gründe, um wenigstens ein paar Euro bei der Steuererklärung einzusparen.

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Aufwendungen für Telekommunikation absetzen

Grundsätzlich kannst du deine Ausgaben auf zwei verschiedenen Wege von der Steuer absetzen. Bestimmte Berufsgruppen können pauschal 20% ihrer Kosten ansetzen, maximal jedoch 20€ pro Monat.

Eine weitere Möglichkeit wäre, den abziehbaren Prozentatz durch Einzelnachweise selbst zu ermitteln. Dabei ist die Höhe der Abzugsmöglichkeit nicht eingeschränkt und kann von jedem durchgeführt werden.

Hinweis: Die zweite Variante ist sehr aufwendig und lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die sehr hohe Internet- und Telefonkosten haben.

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Für wen kommt die Pauschale in Frage?

  • Lehrer (Gespräche mit Eltern, Schülern, Kollegen usw.)
  • Home Office
  • Außendienstmitarbeiter
  • Versicherungs- und Handelsvertreter
  • Kundendiensttechniker

Absetzbare Posten

  • Miete für Telefonanlage
  • Anschlusskosten
  • Bereitstellungsentgelt
  • Grundgebühr
  • Gesprächsgebühren
  • Flatrate-Gebühr
  • Kaufpreis der Telefonanlage, Smartphone, Fax etc.
  • Reparaturkosten

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