Auslandssemester
Der Staat beteiligt sich an sehr vielen Kosten, die im Rahmen eines Auslandssemesters, eines kompletten Studiums im Ausland oder eines Auslandspraktikums entstehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die an der ausländischen Universität erbrachten Leistungen in Deutschland anerkannt werden.
Dies ist an folgenden Bildungseinrichtungen der Fall:
- Hochschulen der Europäischen Union (EU),
- Hochschulen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
- Hochschulen in der Schweiz, USA, Kanada, Australien, Neuseeland und vielen weiteren Staaten.
Zu den absetzbaren Kosten im Rahmen eines Auslandssemesters gehören beispielsweise Reisekosten, Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Studiengebühren, Bewerbungskosten, Fachliteratur und die Auslandskrankenversicherung.