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Was ist ein Verlustvortrag?

Durch einen Verlustvortrag kannst Du Dir eine Steuergutschrift für den Einstieg ins Berufsleben sichern.

Immer dann, wenn Kosten > Einnahmen entsteht ein steuerlicher Verlust.

Diese Variante ist für viele Studenten hoch interessant. In einer Zweitausbildung können Verluste aus dem aktuellen Jahr im Folgejahr (bzw. in den Folgejahren) als Verlustvortrag steuerlich geltend gemacht werden.

Ein Beispiel: Du bist 2019 noch im Master-Studium und machst Verluste (Studiengebühren, Pflichtpraktikum etc.). Du wirst Dein Studium aber noch im selben Jahr beenden und voraussichtlich in 2019 einen Job beginnen. Die Verluste aus 2019 kannst Du dann in Deiner Steuererklärung für 2019 als Verlustvortrag angeben. Das Finanzamt merkt sich entsprechend die Höhe des Verlustes und zieht diesen bei der nächsten Steuererklärung in 2020 (oder zu einem späteren Zeitpunkt) von den Einkünften ab. Auf diese Weise reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen deutlich. Wenn Du etwa in Deinem Job nach dem Studium 50.000€ verdienst und in den Jahren davor 20.000€ absetzbare Studienkosten hattest, musst Du Steuern zahlen, als ob Du nur 30.000€ verdient hättest. Die zu viel gezahlten Steuern (in diesem Fall einige tausend Euro) bekommst Du dann vom Finanzamt zurück.

Wenn Du schnell mal wissen willst, wieviel Abgaben Du auf dein Einkommen als Student oder Berufseinsteiger voraussichtlich leisten musst, dann kannst Du das anhand des Brutto-Netto-Rechners prüfen.

Übrigens: Wenn Du einen Verlustvortrag in Deiner Steuererklärung angibst und im nächsten Jahr wieder nichts verdienst, dann verschieben sich die Verluste automatisch ins übernächste Jahr usw. Das heißt, so lange Du keine (Einkommens-)Gewinne erzielst, kannst Du jährlich Verlustvorträge sammeln, die, sobald Du einen Job aufnimmst, in der Summe von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Mehr Informationen zum Verlustvortrag.