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Ist die Steuererklärung wirklich 7 Jahre rückwirkend möglich?

Studierende & Absolventen können bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag für ihre Studienkosten machen.

Immer wieder lehnen Finanzämter Steuererklärungen von Studierenden aufgrund von angeblichen Fristversäumnissen ab. Dies hat seine Ursache darin, dass viele Behörden davon ausgehen, dass die Abgabe der Steuererklärung nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich ist. Das ist nicht korrekt! Für Studierende gilt aktuell noch eine 7-Jahres-Frist für die Steuererklärung.


AUF EINEN BLICK

  • Wer eine freiwillige Steuererklärung abgibt, stellt damit einen Antrag zur Einkommensteuerveranlagung oder einen Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung.
  • Die Einkommensteuerveranlagung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
  • Ein Verlustvortrag ist bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.
  • Die meisten Studierenden wollen mit einer Steuererklärung ihre Studienkosten als Verluste geltend machen.
  • Weist das Finanzamt die Steuererklärung aufgrund der Überschreitung der Abgabefrist von vier Jahren zurück, sollte Einspruch eingelegt werden.

Das deutsche Steuerrecht ist nicht nur komplex und für Laien schwer zugänglich, es befindet sich zudem ständig in Bewegung. Gesetzesänderungen und laufende Gerichtsverfahren machen es schwer, den Überblick über die aktuelle Sachlage zu behalten. Das gilt für Steuerzahler ebenso wie für viele Steuerberater und Sachbearbeiter in den Finanzämtern. Natürlich haben auch wir keinen allumfassenden Überblick über die aktuelle Steuersituation. In einem Punkt sind wir uns aber sicher: Die Frist zur rückwirkenden Abgabe einer Steuererklärung für die Studienzeit beträgt sieben Jahre.

Antrag auf Einkommensteuerveranlagung

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann trotzdem beim Finanzamt den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Dies macht für Arbeitnehmer insbesondere dann Sinn, wenn zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückgefordert werden soll. Für die freiwillige Einkommensteuerveranlagung gilt eine vierjährige Festsetzungsfrist. Stichtag für die Abgabe ist der 31. Dezember.

Antrag auf Verlustfeststellung

Ausbildungskosten werden immer erst dann erstattet, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da dies bei den meisten Studierenden während der Studienzeit nicht der Fall ist, ermöglicht das deutsche Steuerrecht einen sogenannten Verlustvortrag. Hierbei werden dem Finanzamt per Steuererklärung alle studienbedingten Ausgaben und die Einnahmen in einem Jahr angezeigt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, merkt sich das Finanzamt den Differenzbetrag als Verlust. Die vorgetragenen Verluste aus der gesamten Studienzeit werden nach Berufseinstieg steuerlich verrechnet. Dies führt zu einer Steuererstattung.

Wer einen Verlustvortrag machen will, stellt beim Finanzamt den Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung. Hierfür kann auf den klassischen Steuerformularen einfach ein Häkchen an entsprechender Stelle auf dem Mantelbogen gemacht werden. Bei studentensteuererklärung.de wird das Häkchen automatisch gesetzt.

Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend möglich

Anders als beim Antrag zur Einkommensteuerveranlagung ist der Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung aktuell noch sieben Jahre rückwirkend möglich. Da die meisten Studierenden einen Verlustvortrag machen wollen, könnte man auch sagen: Studenten können sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass Finanzämter Steuererklärungen ablehnen, weil angeblich die Frist zur Abgabe verpasst wurde. Im Regelfall reicht dann ein Einspruch, um das Finanzamt eines Besseren zu belehren.

Einspruch beim Finanzamt einlegen

Wird eine Steuererklärung vom Finanzamt wegen Fristversäumnis abgelehnt, bekommst du ein Schreiben mit etwa diesem Inhalt: “Eine Antragsveranlagung kommt nicht in Betracht, weil die Festsetzungsfrist von 4 Jahren überschritten ist.”

Wolltest du einen Verlustvortrag machen, solltest du innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Schreibens Einspruch beim Finanzamt einlegen. In diesem Einspruch weist du darauf hin, dass du mit deiner Steuererklärung keinen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung eingereicht hast, sondern einen Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung stellen wolltest. In der Regel akzeptiert das Finanzamt deinen Einspruch anstandslos.

Du kannst dir hier einen entsprechenden Muster-Einspruch herunterladen.