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Diese 10 Steuerbegriffe solltest du kennen

Damit es bei der nächsten Steuererklärung keine offenen Fragen mehr gibt.

Sich noch zwischen der Parzival-Vorlesung und dem Morphologie-Seminar mit der eigenen Steuererklärung befassen? Ppfff, irgendwo gibt es auch Grenzen. Schließlich ist das Hauptziel, das Semester endlich abzuhaken, um die Festival-Saison gebührend einleiten zu können.

Aber spätestens in der vorlesungsfreien Zeit sollte es sich doch einrichten lassen, wenigstens einen Gedanken an dieses ungeliebte Thema zu verschwenden.

Vor allem deswegen, weil Studenten bis zu 7 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung anfertigen und beim Finanzamt einreichen können. Um dir die Bedenken zu nehmen, empfehlen wir dir, einfach diesen Artikel zu lesen und schwuppdiwupp erledigt sich die Arbeit fast von alleine. Ganz nebenbei winkt sogar eine saftige Rückzahlung.

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Verlustvortrag

Wenn Studenten weniger Einnahmen als Ausgaben verzeichnen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird vom Finanzamt automatisch als eine Art Steuerbonus vermerkt, der eingelöst wird, sobald Steuern gezahlt werden.

Alle Studenten, die ein Zweitstudium (Master oder Bachelor mit vorangegangener Berufsausbildung) absolvieren, können ihre ausbildungs- und berufsbedingten Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Bei Studenten im Erststudium erkennt das Finanzamt aktuell die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben an, ein Verlustvortrag ist damit nicht möglich.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof hat bereits 2015 entschieden, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Erststudenten und Zweitstudenten verfassungswidrig ist. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz urteilen, ob zukünftig auch Menschen in Erstausbildung Verlustvorträge machen können.

Weitere Informationen findest du unter „Verlustvortrag".

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Miete und Nebenkosten

Wenn Studenten eine Zweitwohnung am Studienort unterhalten, weil die Distanz zwischen Heimatort und Universität das tägliche Pendeln nicht erlaubt, können viele Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke eines Studiums bezogen
  • von Zweitwohnung ist Bildungseinrichtung schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz
  • außerhalb des Universitätsorts wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten
  • Erstwohnsitz ist Lebensmittelpunkt
  • finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz

Absetzbare Posten

  • Miete und Nebenkosten
  • Zweitwohnungsteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Heimfahrten
  • Umzugskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Einrichtungsgegenstände

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Werbungskosten

Unter Werbungskosten versteht der Gesetzgeber alle Ausgaben, die im Zuge einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung bzw. Studium entstehen. Hierzu zählen etwa Kosten für Auslandspraktika oder Auslandssemester, Fachliteratur, das Drucken und Binden von Abschlussarbeiten, Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort, Drucker, Laptop u.v.m. Zunächst belasten diese Ausgaben zwar das eigene Konto, allerdings können diese als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuerlast vermindert.

Steuer-ID

Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine dauerhafte und bundeseinheitliche Kennziffer für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Steuer-ID hat 11 Ziffern und sie erhält jeder Bundesbürger automatisch mit der Geburt bzw. bei Anmeldung in Deutschland. Im Gegensatz zur Steuernummer ändert sich die Steuer-ID nicht bei Umzügen und bleibt ein Leben lang gleich.

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Steuernummer

Die Steuernummer ist eine Kennziffer, unter der Personen bei ihrem Wohnsitzfinanzamt geführt werden. Mit Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen wurde der Aufbau der Steuernummer bundesweit vereinheitlicht. Seitdem setzen sich alle neu vergebenen Steuernummern aus 13 Ziffern zusammen. Da es sich bei der Steuernummer um die Kennziffer einer Person bei einem bestimmten Finanzamt handelt, ändert sich die Steuernummer entsprechend, wenn sich bspw. durch einen Umzug auch das zuständige Finanzamt ändert.

Einkommensteuererklärung

Mittels einer Einkommensteuererklärung zeigen Steuerpflichtige dem Finanzamt ihre Einkommensverhältnisse an. Auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung stellt das Finanzamt die zu zahlende Einkommensteuer fest und erstellt einen Steuerbescheid, der neben der Einkommensteuer auch die Höhe des Solidaritätszuschlags und ggf. die zu zahlende Kirchensteuer festsetzt.

Die Einkommensteuerklärung dient ebenfalls dazu, zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen oder Ausgaben für Ausbildung/Studium, Versicherungen, Altersvorsorge etc. steuermindernd anrechnen zu lassen.

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Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben gehören alle Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Auch die Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium zählen zur privaten Lebensführung und damit zu den Sonderausgaben. Sonderausgaben sind nicht immer in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Studienkosten können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 6.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Pauschbeträge

Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Mit ihnen wird ein bestimmter Teil der Einnahmen steuerfrei gestellt. Ausgaben, die die Pauschale übersteigen, können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Sollten die Einkünfte allerdings unter dem Pauschalbetrag liegen, dann wird dieser automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es gibt im deutschen Steuerrecht jedoch nicht nur die eine Pauschale, die sämtliche Bereiche abdeckt. Es gibt den Pflegepauschbetrag, die Werbekostenpauschale und viele mehr.

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ELSTER

Es liegt nahe, dass es sich bei dem Wort um eine Abkürzung handelt. ELSTER steht schlichtweg für “elektronische Steuererklärung”. Der Staat gibt dem Steuerzahler eine Methode an die Hand, mit der der elektronische Datentransfer zwischen Finanzamt und Steuerzahlern ermöglicht wird.

Unser Tool ist mit der Schnittstelle der staatlichen Steuer-Software ELSTER verbunden. Die Datenübertragung an die Finanzämter erfolgt somit nach den gleichen Sicherheitsstandards wie bei der Nutzung von ELSTER.

Vorteile von studentensteuererklaerung.de

  • keine komplizierten Steuerformulare
  • Angaben werden automatisch ins Formular eingefügt
  • bestens für diejenigen geeignet, die wenig Zeit haben und sich mit dem Thema kaum auskennen
  • Berücksichtigung aller Kosten und Pauschalen, die berufsbedingt anfallen
  • studentensteuererklaerung.de wird von allen deutschen Finanzämtern anerkannt

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Steuerklasse

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Dir wird vom zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerklasse zugeordnet. Anhand der Steuerklasse kann der Arbeitgeber beispielsweise die Lohnsteuer der Arbeitnehmer berechnen.

  • Steuerklasse I: Ledige und dauerhaft getrennt lebende Verheiratete
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse V oder arbeitslos ist
  • Steuerklasse IV: Verheiratete, wenn Partner auch Steuerklasse IV
  • Steuerklasse V: Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse III
  • Steuerklasse VI: Ledige und Verheiratete, die mehr als 1 Job ausüben

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