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Work & Travel - unterstützt mich der Staat weiter?

In bestimmten Fällen kann das Kindergeld weiterhin bezogen werden.

Mittlerweile ist ein längerer Auslandsaufenthalt nach der Schule schon fast obligatorisch. Australien ist dabei seit vielen Jahren der Dauerbrenner. Und wann, wenn nicht jetzt? - Ihr seid jung, frei und neugierig - eigentlich spricht also nichts dagegen.

Nur eine Frage drängt sich vielen direkt auf - wie finanziere ich das Ganze? Die wenigen Glücklichen unter euch, deren Eltern zum Abschluss eine Reise spendieren, müssen sich darum wenig Sorgen machen. Aber wie sieht es mit den anderen aus? Nicht immer ist es so einfach, auf einem anderen Kontinent einen lukrativen Job nach dem anderen zu finden. Finanzielle Engpässe sind demnach programmiert. Eine kleine aber verlässliche Geldquelle bietet dir hier das Kindergeld - aber hast du in diesem Fall überhaupt Anspruch darauf?

Leider nein. Auch wenn sich dieses Gerücht in vielen Foren hartnäckig hält, kann während der Work & Travel - Erfahrung kein Kindergeld bezogen werden. Schließlich befindest du dich zu dieser Zeit weder in einer Erstausbildung, noch wartest du in der Regel auf eine Ausbildungsmöglichkeit - dies sind die beiden Voraussetzungen, unter denen du zwischen deinem 18. und 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld beziehen kannst. Einige Ausnahmen können aber dazu führen, dass die monatliche Zahlung über 192 € weiterhin auf dem Konto deiner Eltern landet. Welche das sind, zeigen wir euch hier.

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Übergangszeit

Generell können zwischen deiner Schulzeit und dem Studium 4 Monate liegen. In dieser Zeit wird das Kindergeld problemlos weitergezahlt. Wenn du diese Monate im Ausland verbringen möchtest, hat das keine Auswirkung auf die Zahlungen.

Sprachkurs

Das Kindergeld ist zur Unterstützung deiner Eltern während deiner beruflicher Weiterbildung gedacht. Zu ebendieser gehört auch das Erlernen neuer Sprachen. Deshalb ist es möglich, weiterhin das Kindergeld ausbezahlt zu bekommen, wenn du an deinem Aufenthaltsort im Ausland einen Sprachkurs besuchst. Dieser muss an einer anerkannten Sprachschule an mindestens 10 Stunden der Woche stattfinden. Während der Dauer des Sprachkurses kannst du ohne Probleme einem Job nachgehen und Geld verdienen. Wenn du bereits einen Abschluss hast, darfst du allerdings nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

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Auslandspraktikum

Auch für ein Praktikum im Ausland kannst du gegebenenfalls weiterhin Kindergeld bekommen. Aber nur dann, wenn es eindeutig mit der angestrebten beruflichen oder akademischen Ausbildung zu tun hat. Das ist dann der Fall, wenn das Praktikum eine Zulassungsvoraussetzung darstellt oder es ausdrücklich empfohlen wird. Wenn die Bildungsstätte den Praktikumsplatz anerkennt, wird auch das Kindergeld ausgezahlt.

Wartezeit

Da es nicht immer gleich mit der Traum-Ausbildung klappt, zahlt der Saat auch bei einer Ablehnung weiterhin Kindergeld - bis zu dem nächstmöglichen Bewerbungstermin. Dies gilt auch, wenn zwischen der Bewerbungsphase und dem eigentlichen Start der Ausbildung oder des Studiums eine längere Zeitspanne liegt. In dieser Phase kannst du guten Gewissens ein Work & Travel zur Überbrückung im Land deiner Wahl einlegen.

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Freiwilligendienst

Wem der Gedanke von Work & Travel fern liegt, kann nach der Schule auch seiner sozialen Ader nachgehen. Während dieser Zeit wird das Kindergeld weiterhin ausgezahlt - das gilt auch dann, wenn man sich für eine Einrichtung im Ausland entscheidet. Generell gilt diese Möglichkeit für alle Angebote des Bundesfreiwilligendienstes wie das FSJ, FÖJ usw.

Auch wenn keiner dieser Fälle auf dich zutrifft, solltest du dich nicht von deiner Auslandserfahrung abhalten lassen. Der Anspruch auf Kindergeld verfällt wegen deiner Reise nicht vollkommen. Wenn du zurück in Deutschland ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmst, können deine Eltern den Zuschuss wieder neu beantragen.

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