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Studentensteuererklärung rückwirkend abgeben

Studenten können bis zu 7 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben und sich ihre Studienkosten zurückholen. Diese Frist wird vermutlich bald auf 4 Jahre verkürzt.

Nur noch bis zum 31. Dezember Steuererklärungen für die Studienjahre 2010-2012 möglich.

Eine gesetzliche Regelung ermöglicht es, Studienkosten nicht wie üblich vier, sondern sogar sieben Jahre rückwirkend geltend zu machen. Im Jahr 2016 kannst du also noch rückwirkend die Studienkosten bis einschließlich 2009 einreichen. Voraussetzung ist, dass du für die betreffenden Jahre noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hast. Um deine Studienkosten komplett steuerlich geltend zu machen, musst du für jedes Studienjahr eine eigene Steuererklärung abgeben.

Aktueller Hinweis: Der Gesetzgeber plant derzeit, die vierjährige Frist zur rückwirkenden Abgabe einer Steuererklärung gesetzlich festzuschreiben. Bis dato ist dies jedoch noch nicht geschehen. Nach Einschätzung von Experten könnte die Fristverkürzung aber bereits Anfang 2017 umgesetzt werden. Alle Studenten mit Studienjahren 2010 – 2012 sollten deshalb jetzt noch bis zum 31. Dezember 2016 ihre Anträge stellen!

Weitere Informationen finden sich auch auf den Webseiten der Steuerkanzlei Kudraß in einem Studenten-Spezial.