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Welche Steuern gibt es und wie beeinflussen sie dein Studium?

Rund 40 Steuern werden in Deutschland erhoben. Steuern begegnen uns tagtäglich und überall.

Zwei Dinge sind im Leben sicher: Der Tod und die Steuern. Als Student bist du in der Regel von beidem noch weit entfernt – obwohl es durchaus Sinn ergibt, sich auch vor dem Eintritt in die Arbeitswelt schon mit den Steuern zu befassen. Denn obwohl die Einkommensteuer noch nicht auf den Geldbeutel drückt, zahlst du unbewusst ganz schön viele Abgaben an den Staat, die dazu führen, dass am Ende des Geldes noch ganz schön viel Monat übrig bleibt. Über die Steuererklärung kannst du dir einen Teil davon zurückholen. Wenn du dich mit dem Thema auseinandersetzt, wird dein Fleiß also belohnt.

Aber an welchen Punkten kommst du eigentlich mit Steuern in Berührung und wie können sie dein Studium beeinflussen? Mit einem Überblick über die in Deutschland erhobenen Steuern siehst du gleich viel klarer und weißt in Zukunft wenigstens, wo du was an den Staat abgibst.

Warum du dich schon als Student mit dem Thema Steuern befassen solltest

Jeder in Deutschland lebende Mensch zahlt Steuern – egal ob Schüler, Student, angestellt, selbstständig oder arbeitslos. Dabei gilt grundsätzlich: Je mehr Geld ausgegeben wird, desto mehr Steuern werden auch gezahlt, genauso verhält es sich mit den Einnahmen. Steigt der persönliche Umsatz, wird also auch der Fiskus mehr gefüllt. Das soll vor allem bei der Umverteilung von Vermögen helfen: Die gut Verdienenden geben einen Teil ab, mit dem der Staat wiederum soziale Einrichtungen und das soziale Netz finanzieren kann. Dazu kommen natürlich noch Infrastrukturverbesserungen und allerlei weitere staatliche Aufgaben, die mit dem Geld finanziert werden. Auch der Teil des Bafögs, den du nicht zurückzahlen musst, wird mit Steuermitteln finanziert. Du profitierst also auch als Student schon ganz direkt davon.

Das Problem: Manchmal vermitteln Zahlen auf den ersten Blick einen falschen Eindruck. So werden Studenten, die zwei Monate im Jahr Vollzeit arbeiten und dabei vergleichsweise viel Geld verdienen wie ein Arbeitnehmer besteuert, der das ganze Jahr über das gleiche Einkommen hat. Das ist natürlich nicht gerecht. Dazu kommen noch die Ausgaben, die ein Student tagtäglich hat, ohne etwas dafür zurückzuerhalten. Für die ausgleichende Gerechtigkeit ist dann die Steuererklärung zuständig.

Ein Verlustvortrag lässt das Finanzamt nachvollziehen, dass die Ausgaben für Studium und Lebenshaltung über das Jahr das gesamte Einkommen auffressen – so kannst du auch als Student schon bei der Steuererklärung eine Rückzahlung erhalten. Wer sich so schon zu Unizeiten mit der Materie auseinandersetzt, kann das Erlernte später auch effektiver anwenden und so vielleicht etwas für die jährliche Steuererklärung mitnehmen, die spätestens dann droht, wenn ein fester Job gefunden ist. Pauschalen können so richtig angewandt werden, die Vorbereitung aufs Arbeitsleben ist also optimal.

Aber mal abgesehen von den praktischen Fähigkeiten, die sich aus einer Beschäftigung mit dem Steuersystem und seinen Auswüchsen ableiten lassen – es ist auch einfach interessant zu wissen, für was du alles Steuern zahlst, was wie hoch besteuert wird und welche Steuer welchen geschichtlichen Hintergrund hat. Deswegen gibt es hier den großen Überblick über die Steuern in der Bundesrepublik Deutschland – eine Reise durch die Geschichte und Finanzen des Landes.

Welche Steuern gibt es und wofür sind sie gedacht?

Es gibt 37 Steuern, die auf die verschiedensten Konsumgüter und Zahlungen erhoben werden. Dabei ist es spannend zu sehen, dass so ziemlich alles besteuert wird, was du kaufst und konsumierst. Und während manche Steuern einen ganz praktischen Hintergrund haben, werden andere vor allem deshalb erhoben, weil das Konsumierte für den Menschen schädlich ist und mit höheren Preisen auch ein stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen werden kann – das Beispiel schlechthin dafür ist wohl die Tabaksteuer. Ähnlich könnte es sich in Zukunft mit einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke oder ungesunde Lebensmittel verhalten, die den Verbraucher einfach zu gesünderem Verhalten erziehen soll. Einige bestehende Steuern haben außerdem geschichtliche Hintergründe, andere hingegen hätten schon lange wieder abgeschafft werden können.

1. Abgeltungsteuer

Die Abgeltungssteuer ähnelt der Kapitalertragsteuer: Hier werden die Privatpersonen besteuert, die Aktien, Termingeschäfte oder andere Anlagen tätigen und daraus Gewinn erzielen. Wie die Kapitalertragsteuer wird auch hier an der Quelle abgezogen, die auszahlenden Banken führen das Geld also direkt ab. Aber Achtung: Wenn du mit den Aktien Verlust machst, darfst du das in der Steuererklärung geltend machen – es sind sozusagen Ausgaben.

2. Abzugsteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen

Die Abzugssteuer trifft Lady Gaga, Adele oder auch andere Größen, die hierzulande Konzerte geben – sie zählen zu den beschränkt Steuerpflichtigen, da sie weder in Deutschland leben noch dauerhaft tätig sind. Der Veranstalter muss also von dem Honorar, das dem Künstler gezahlt wird, 15 Prozent abziehen und an das Finanzamt weiterreichen. Auch bei Aufsichtsräten gilt das, hier sind es allerdings 30 Prozent.

3. Alkopopsteuer

Alkopops sind alkoholhaltige Süßgetränke – als solche entsprechend schädlich für Konsumenten, besonders für Minderjährige. Um den Preis der Getränke zu erhöhen, wurde also die Alkopopsteuer erhoben, die sich auf alle Süßgetränke bezieht, die zwischen 1,2 und 10 Volumenprozent aufweisen. Danach richtet sich übrigens auch die Höhe der Steuer. Wer einen Alkopop kauft, zahlt 5.550 Euro je Hektoliter reinen Alkohols bei 20°C. Bei einer 0,275-Liter-Flasche und einem Alkoholgehalt von 5,5 Volumenprozenten sind dies rund 84 Cent.

4. Besitz- und Verkehrssteuern

Unter Besitz- und Verkehrssteuern wird alles gefasst, was unter Vorgängen zu „Rechts- und Wirtschaftsverkehr“ zählt: Einkommensteuer, der Soli, Gewerbesteuer und Kirchensteuer, aber auch Spielbankabgaben, Kraftfahrzeugsteuern und Rennwett- und Lotteriesteuern. Die Gruppe taucht in der Liste der Steuern auf, allerdings werden alle einzeln erneut aufgeführt und auch je Dienstleistung, Produkt und Geldtransfer einzeln abgezogen. Es ist also tatsächlich nur ein Sammelbegriff.

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5. Biersteuer

Die Biersteuer ist eine der ältesten Steuern – sie wurde schon im Mittelalter um 1550 erhoben, wo natürlich in jeder Schänke dem Konsum des Biers gefrönt wurde. Steuerpflichtig ist der Bierbrauer. Die Summe wird aus dem Stammwürzgehalt errechnet, pro Hektoliter sind es 0,787 Euro je Grad Plato. Ein durchschnittlich starkes Bier hat etwa 12 Grad Plato pro Hektoliter, damit wird der Hektoliter mit 9,44 € besteuert. Kleine Brauereien, die jährlich weniger als 200.000 Hektoliter produzieren, können sich freuen: Sie zahlen einen bis zu 56 Prozent ermäßigten Steuersatz.

6. Branntweinsteuer

Ähnlich wie die Biersteuer haben wir auch die Branntweinsteuer der Trinkfreudigkeit unserer Vorfahren im Mittelalter zu verdanken. Als im 15. Jahrhundert der Schnaps flächendeckend Anklang fand, fingen die Fürsten an, Equipment, Rohstoffe oder auch das Erzeugnis selbst zu besteuern. Dass diese Einnahmen dem Staat nicht entgehen, dafür sorgt das Branntweinmonopol – selbst brennen ist also illegal, zumindest wenn dafür keine Steuer gezahlt wird. Steuerpflichtig ist nämlich der Hersteller. Er muss 1.303 Euro für einen Hektoliter Alkohol abgegeben, ob dieser nun verkauft wird oder nicht ist dabei Nebensache.

7. Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf alle Waren erhoben, die aus einem Drittland in das Gebiet der Bundesrepublik eingeführt werden und hier der Steuerpflicht unterliegen. In erster Linie sind es Waren aus dem Nicht-EU Ausland, die in ihrem Ausfuhrgebiet Umsatzsteuerbefreit waren und hier nicht ohne Besteuerung an den Verbraucher weitergegeben werden sollen. So wird verhindert, dass ein Gegenstand ganz ohne Steuern vom Produzenten zum Endverbraucher gelangt – das kennst du zum Beispiel auch von Bestellungen aus den USA: Häufig müssen sie vor Ort beim Zoll abgeholt werden, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt dann dort.

8. Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer ist eine der ertragreichsten Steuern: Hier wird alles besteuert, was du verdienst – egal ob aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Aber es gibt auch Ausnahmen: Schenkung, Veräußerung von Alltagsgegenständen oder Lotteriegewinne sind einkommensteuerfrei. Genau so wird natürlich der Verlust, der durch die tägliche Arbeit entsteht, berücksichtig. Wer beispielsweise jeden Tag 50 km zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, kann dafür eine Pauschalen von 30 Cent pro km einfacher Fahrt geltend machen. Genauso können auch andere Ausgaben „genutzt“ werden, um die Steuerlast zu mindern. Spenden an gemeinnützige Organisation zählen ebenso dazu wie Sonderausgaben, die beispielsweise für die Altersvorsorge gedacht sind. Um diese geltend zu machen, wird jedes Jahr eine (Einkommen-)Steuererklärung abgegeben, durch die dann Rückzahlungen erwirkt werden können. Auch du als Student kannst dadurch „zu viel“ gezahlte Steuern zurückbekommen, denn die Steuer wird bei Überweisung des Gehaltes erst einmal eingezogen. Aber das ist ja auch besser so – wer möchte schon Steuern nachzahlen müssen?

9. Energiesteuer

Hierunter fällt alles, was du zur Erzeugung von Energie nutzt: Öl, Erdgas und Kohle. Der Hersteller der bzw. der Weiterverkäufer zahlt die Steuern, letztendlich kommt aber der Verbraucher dafür auf, weil der Preis an ihn weitergegeben wird. Für die verschiedenen Heizstoffe gelten unterschiedliche Steuersätze.

  • Leichtes Heizöl (HEL) 61,35 Euro/1.000 Liter
  • Schweres Heizöl (HS) 25,00 Euro/1.000 Kilogramm
  • Flüssiggas 60,60 Euro/1.000 Kilogramm
  • Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe 5,50 Euro/Megawattstunde
  • Kohle 0,33 Euro/Gigajoule

Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge oder auch landwirtschaftlich genutzte Energiestoffe können dabei vergünstigt abgegeben werden – so sollen die Betreiber steuerlich entlastet werden. Brennholz fällt übrigens unter die Umsatzsteuer, hier lässt sich die Energiesteuer „einsparen“.

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10. Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Immer wieder Streitfall ist die Erbschaftsteuer – denn nur allzu häufig werden milliardenschwere Unternehmen an Erben weitergegeben, die gebundenes Kapital so clever angeben, dass dafür kein Cent Erbschaftsteuer fällig wird. Eigentlich aber wird alles Erbe besteuert, was über den Freibeträgen liegt – bei einem Haus wären das beispielsweise 41.000 Euro. Grundsätzlich richten sich die Freibeträge nach der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad. So dürfen Kinder und Ehegatten einen Betrag von 400.000 oder gar 500.000 Euro erben, ohne dafür zahlen zu müssen. Neffen, Nichten und andere entfernte Verwandte hingegen dürfen nur noch bis zu 20.000 Euro erben und müssen alles, was darüber liegt, versteuern. Dabei ist es oft nicht einfach, den genauen Wert zu bestimmen – gerade bei Unternehmen, Grundstücken, Antiquitäten oder Immobilien. Dann kommen Gutachten zum Tragen, die den jeweils aktuellen Wert bemessen sollen.

11. Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer wird in erster Linie auf Versicherungsbeiträge erhoben, die vor Feuerschäden absichern. Der Versicherer ist verpflichtet, diese Steuern abzuführen. Wenn du also eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung abschließt, muss dein Versicherer davon je nach Art der Versicherung 19 bis 22 Prozent des jeweils auf den Feuerschutz ausgerichteten Teils der Versicherung zahlen. Diese Steuer soll vor allem den Feuerwehren zu Gute kommen – logisch!

12. Getränkesteuer

Eine der ältesten Steuern – die Getränkesteuer stammt noch aus dem 12. Jahrhundert. Hier wurde auf verschiedene Getränke eine Abgabe erhoben – ähnlich wie Branntwein- und Biersteuer, wobei an diesem Ende der Verbraucher bezahlen muss. Heute gibt es nur noch den Teil der „Schankverzehrsteuer“, die auf an Ort und Stelle verzehrte Getränke erhoben wird – diese ist allerdings Gemeindeabhängig und kann von Ort zu Ort variieren oder gar ausbleiben.

13. Gewerbesteuer

Besteuert werden durch die Gewerbesteuer das Gewerbe an sich und sein Ertrag. Ab einer gewissen Grenze müssen die Einnahmen eines Gewerbes besteuert werden, unabhängig davon, in welchem Verhältnis die Inhaber dazu stehen, welchen Teil sie selbst versteuern. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben – wie auch schon im Mittelalter, als die Händler auf dem Markt Abgaben zahlen mussten. Die Gewerbesteuer ist übrigens ähnlich wie die Einkommensteuer abhängig von Ausgaben und Einnahmen, die gegengerechnet den Gewinn ergeben. Eine Steuererklärung ist auch hier essentiell – nur so kann das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurück erstatten.

14. Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird bei dem Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben und liegt bei 3,5 Prozent, wenn das jeweilige Bundesland nicht einen anderen Steuersatz erhebt. Aber nicht immer ist die Besitzübergabe steuerpflichtig. Wenn du das Grundstück von deinem Ehepartner oder deinem Lebenspartner kaufst, es von deinen Eltern übernimmst oder der Wert unter 2.500 Euro bemessen ist, bekommt der Staat nichts davon. Üblicherweise wird die Steuer übrigens zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, es sei denn die Belastung nur eines Teiles wird vertraglich festgelegt.

15. Grundsteuer

Die Grundsteuer ist das, was jährlich auf die Grunderwerbsteuer folgt. Bebauter Grund, unbebauter Grund und landwirtschaftlicher Grund wird dabei jeweils anders besteuert, liegt aber im Bereich von 2,6 von tausend und 10 von tausend. Allerdings ist die Wirkung davon umstritten – auf Dauer wird wohl eine Reform der Grundsteuer anstehen, auch wenn dieser Prozess Jahre in Anspruch nehmen wird, da zu diesem Zweck Millionen von Grundstücken neu bewertet werden müssten.

16. Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer, die diesen auch komplett zu Gute kommt. Schon früher wurden übrigens Abgaben für die Hunde entrichtet, die darauf ausgelegt waren, einen Ausgleich für durch Hunde erledigte Jagddienste zu schaffen. Damals allerdings noch in Getreideform, das in gebackener Form dann als „Hundebrot“ bekannt war. Später dann war es ein Teil der Luxus- oder der Nutzungsteuer. Heute sollen die Steuern zur Begrenzung der Hundeanzahl dienen und von den Gemeinden dazu eingesetzt werden, die Flächen in Ordnung zu halten. Die Steuerkosten für einen Hund reichen dabei von 1 bis 400 Euro im Jahr.

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17. Jagd- und Fischereisteuer

… sind ebenfalls ein Relikt früherer Zeiten und Ausgleichszahlungen für das gefangene Nahrungsmittel. Ob und wie Fischerei und Jagd besteuert werden, hängt heute von der Gemeinde ab.

18. Kaffeesteuer

Kaffee – Lebenselixier vieler Studenten – wird ebenfalls besteuert. Das allerdings schon bei der Herstellung. Röstkaffee ist mit 2,19 Euro pro Kilogramm besteuert, löslicher Kaffee mit 4,78 Euro pro Kilogramm. Die Steuer gibt es übrigens schon seit dem Einzug des Gebräus in Europa – auch hier zeigt sich stark der Konsum der damaligen Gesellschaft.

19. Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer. Hier wird besteuert, was an Kapital eingenommen wird – Zinsen, Mieteinnahmen oder Dividenden. Im Zusammenhang mit dem Einkommen wird dann je nach Höhe der Gesamtmenge die Steuer fällig. Auch hier lassen sich über die Steuererklärung Höhe und Ausgaben erklären.

20. Kernbrennstoffsteuer

Hier geht es um Energie: Betreiber eines Atomkraftwerks müssen Abgaben zahlen, die sich nach der Menge des eingesetzten Rohstoffes richtet. Pro Gramm Plutonium werden 145 Euro fällig. Nach der Abschaltung des letzten Atomkraftwerks in 2022 wird diese Steuer wohl das Portfolio verlassen müssen.

21. Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die direkt an die Kirche als Institution weitergeleitet wird. Der Staat zieht diese mit der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber ein. Aber nicht jeder ist kirchensteuerpflichtig. Bei geringem Einkommen fällt die Steuer weg, ebenso kann diese durch den Austritt aus der Kirche unterbunden werden. Dieser wird bei der Stadt beantragt – schon musst du für die Kirche keine Abgaben mehr zahlen. Dafür bist du allerdings auch nicht mehr berechtigt, kirchlich zu heiraten. Die Steuer beträgt je nach Wohnort und Religionszugehörigkeit 8 bis 9 Prozent des Lohns.

22. Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, auch wenn hier nicht der Verdienende direkt besteuert wird. Stattdessen wird so verhindert, dass Kapitalerträge an Aktiengesellschaften oder andere juristischen Personen steuerfrei ausgegeben werden. Werden die Zinsen eines großen Anlagekontos beispielsweise einem Unternehmen gut geschrieben, zahlt dieses 15 Prozent Steuern. Werden die Zinserträge allerdings an eine Einzelperson ausgeschüttet, muss diese Einkommensteuer dafür zahlen – der Zwischenschritt bleibt unbelastet.

23. Kraftfahrzeugsteuer

Wenn du ein Auto besitzt und angemeldet hast, zahlst du automatisch Steuern dafür. Logisch, diese Abgaben sollen vor allem ins Verkehrssystem fließen. Außerdem wird darüber das Autofahren an sich limitiert. Besonders verschwenderische Autos werden höher besteuert als besonders sparsame. Hier lohnt sich auch vor dem Autokauf ein Blick auf die zu erwartende Kfz-Steuer. Mit Förderungen und über viele Jahre gerechnet, kann ein Elektro-Auto vielleicht sogar günstiger sein als der große Diesel?

24. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer – es ist die Abgabe, die direkt vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Steuerklasseneinteilung bestimmt über den Steuersatz; die Steuerklasse wird vom Familienstand abgeleitet.

25. Luftverkehrsteuer

Schon mal genauer auf das Flugticket geschaut? Neben den Emissionen wird auch immer der steuerliche Anteil ausgewiesen, der im Ticketpreis enthalten ist. Den reicht das Verkehrsunternehmen direkt an das Finanzamt weiter. Der Steuersatz richtet sich übrigens konkret nach der Entfernung:

  • 7,38 Euro für die meisten Ziele innerhalb der EU
  • 23,05 Euro für Entfernungen bis zu 6.000 Kilometern
  • 41,49 Euro bei über 6.000 Kilometern.

26. Rennwett- und Lotteriesteuer

Wetten und Lotterieabgaben: Auch diese kommen - wie könnte es anders sein - aus dem vergnügungssüchtigen Mittelalter. Schon um 1470 wurden die ersten Steuern darauf erhoben, auch heute müssen Buchmacher noch einen Anteil der Wetteinsätze abgeben. 16,75 Prozent gehen hierbei an den Fiskus. Ob die Hutkreationen in Ascot oder doch die Wetten mehr einspielen, bleibt unklar.

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27. Schankerlaubnissteuer

Auch der Kneipenwirt wird zur Kasse gebeten: 2 bis 30 Prozent des Jahresumsatzes fließen in die Töpfe der örtlichen Gemeinde. Das erklärt auch, warum der Außerhaus-Verkauf in Cafés häufig günstiger ist, während der Verzehr vor Ort mit einer zusätzlichen Gebühr belastet ist.

28. Schaumweinsteuer

Ähnlich wie bei Bier und Branntwein steht auch Sekt in der Steuerpflicht. 136 Euro pro Hektoliter gehen an den Fiskus. Der Produzent ist hier verantwortlich für die Zahlung der Steuern. Übrigens ein Grund, warum viele Anbieter ihr Produkt im Ausland erzeugen und verkaufen – gerade in Grenzgebieten ist diese Phänomen zu finden, da es in anderen Ländern deutlich günstiger zugeht.

29. Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird gezahlt, um „die Einheit Deutschlands zu finanzieren“ und wird mit der Einkommenssteuer eingezogen. Er beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommen- und Körperschaftsteuer. Der Hintergrund ist die Wiedervereinigung Deutschlands, mit der auch die Verpflichtung kam, die neuen Bundesländer auf westdeutsches Niveau zu bringen. Der Zeitraum bis zur Einstellung des Soli ist übrigens nicht definitiv festgesetzt, auch wenn Schäuble sich für ein Auslaufen bis 2019 ausspricht - so lange bis er abgesetzt wird, zahlt also jeder Arbeitnehmer einen Teil der Entwicklung des Bundes, des Zusammenwachsens.

30. Spielbankabgabe

Auch hier heißt es wieder: „Danke liebes Mittelalter!“. Die Würfler in Frankfurt am Main waren grob gesehen die ersten, die die Abgabe zahlen mussten – die Einnahmen, die durch sie generiert wurden, flossen direkt in die Stadtkasse. Auch heute geht ein großer Teil der Erträge noch an den Fiskus und ersetzt so jegliche andere Steuern im Spielbankbetrieb. Je nach Land variiert der Abgabensatz zwischen 20 und 80 Prozent der Bruttospielerträge.

31. Steuerabzug bei Bauleistungen

Der Steuerabzug bei Bauleistungen ist ebenso wie die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Bauleistungen muss der Auftraggeber und Zahlungspflichtige nämlich bereits auf seiner Seite die Steuern abziehen und an das Finanzamt abführen. Die Steuer beträgt 15 Prozent des Rechnungsbetrages und schließt die Umsatzsteuer bereits mit ein.

32. Stromsteuer

Die Stromsteuer wird pro Megawattstunde erhoben, die aus dem Netz genommen wird. Energieversorger, die dich dann damit weiterversorgen, zahlen diese Abgabe – wobei du sie letztendlich mit den Zahlungen an den Versorgungsbetrieb selbst trägst. Hierüber lassen sich auch die Subventionierungen des Bundes verteilen. Strom aus erneuerbaren Energien ist steuerfrei, ein Anreiz mehr, um auf die grüne Energie zu setzen, die bis 2050 80 Prozent unseres Strom-Mix ausmachen sollen. Allerdings kann es für Verbraucher, die selbst Solaranlagen auf dem Dach haben und ihren Strom einspeisen, durchaus verwirrend sein – bei den vielen Förderungen und Einsparmöglichkeiten darf es nämlich nicht dazu kommen, dass doppelt gefördert wird. Hier gilt wie bei allen anderen Steuern: Lieber zwei Mal schauen und doppelt prüfen, statt hinterher Rückzahlungen leisten zu müssen.

33. Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird auf alle Tabakprodukte erhoben – sie ist ein klassischer Fall einer Steuer, die zur Erziehung der Bundesbürger beitragen soll. Steigende Zigarettenpreise gehen häufig auf die Erhöhung der Steuer zurück. Aktuell liegt der Mindeststeuersatz auf einzelne Zigaretten bei 9,82 Cent pro Stück, für Feinschnitt bei mindestens 48,49 Euro pro Kilogramm.

34. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist das, was gemeinhin auch als Mehrwertsteuer (oder gar Märchensteuer!) bekannt ist. Sie wird auf alle Dienstleistungen und Produkte erhoben, die der Endverbraucher in Anspruch nimmt. Bei allem was du tust, trinkst, isst und allgemein kaufst, zahlst du also einen Steuersatz mit, der dann vom Unternehmer weiter an das Finanzamt gereicht wird. Diese Steuer ist übrigens noch älter als die mittelalterlichen Trinksteuern: Sie geht auf die Karolingerzeit zurück – hier wurde im Altertum auch für jedes Verbraucherverhalten eingesackt. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz liegt bei 19 Prozent, während geringere Steuersätze auf Lebensmittel und Bücher anzuwenden sind. Hier sind es 7 Prozent. Diese Übersicht des Umsatzsteuergesetzes erklärt die Kategorien.

35. Vergnügungsteuer

Nicht nur Bier und Schnaps werden versteuert, auch für die Party, auf der du die Alkoholika trinkst, muss gezahlt werden. Die Vergnügungsteuer ist von dem Veranstalter abzuführen, sie richtet sich gemeinhin nach den verkauften Karten oder nach Pauschalbeträgen, die beispielsweise aus der Raumgröße ermittelt werden. Auch hier sind die Vorfahren wieder die „Schuldigen“. Als im 17. und 18. Jahrhundert immer mehr „Vergnügungen“ aufkamen, sollte mit der Steuer das Armenwesen finanziert werden. Die Lustbarkeiten wurden also zum Luxus erklärt – und die Feiernden zur Kasse gebeten.

36. Versicherungsteuer

Wie auch bei der Feuerschutzsteuer muss auch hier wieder der Versicherer für seine Dienstleitung und das damit eingenommene Geld abseits von Einkommen- und Lohnsteuer zahlen. Aktuell liegt der Satz bei 19 Prozent des Versicherungsbetrages, wobei seit neustem auch davon nur noch Prozentsätze von ca. 85 Prozent herangezogen werden – die Feuerschutzsteuer muss hier ebenfalls rausgerechnet werden.

37. Zweitwohnungsteuer

Wer sich zwei Wohnsitze leisten kann, der kann auch zahlen: Deswegen wird von den Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben, bei der der Miet- bzw. Unterhaltungsaufwand des Zweitwohnsitzes als Grundlage genommen wird.

38. Zwischenerzeugnissteuer

Und da mit Alkopops, Schaumwein, Bier und Schnaps noch nicht aller Alkohol abgedeckt ist, werden auch „Zwischenerzeugnisse“ besteuert. Alles zwischen Wein und Spirituosen zählt dazu, typische Produkte dieser Kategorie sind Sherry und Portwein. Spannend übrigens: Nur Wein ist von Extra-Steuern ausgenommen. Vielleicht zukünftig das Getränk der Wahl?

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Wie und wo du dir dein Geld zurückholen kannst

Bei näherer Betrachtung bestätigt sich: Es gibt nur weniges, das so sicher ist wie die Steuer. An allen Ecken und Enden fließt Geld in die Staatskasse, alleine im Februar 2017 waren es 52 Milliarden Euro – 650 Euro auf jeden Bundesbürger gerechnet. Natürlich lässt sich davon nicht alles zurückholen – schließlich muss der Staat auch von irgendetwas finanziert werden. Allerdings ist das Steuersystem auch so eingerichtet, dass du auf Dauer zumindest nicht draufzahlst, wenn du nichts einnimmst, was dir zum Kapital-Aufbau bleiben würde.

Mit einer Steuererklärung können auch Studierende schon geltend machen, was sie jährlich so ausgeben: Studiengebühren zählen genauso dazu wie Transportkosten und Ausgaben für Bücher und andere Lernmittel. Das wiederum wird gegen das häufig doch sehr schmale Einkommen gerechnet, woraus sich ein Verlust ergibt. Dieser wird in der Regel vom Finanzamt ausgeglichen. Es lohnt sich also, auch als Student schon eine Steuererklärung einzureichen – verlieren kannst du dabei schließlich nichts. Sparen kannst du rückwirkend vor allem bei der Einkommensteuer.