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Welche Nachweise muss ich einreichen?

Belege über Ausgaben müssen grundsätzlich erst bei Aufforderung durch das Finanzamts vorgelegt werden.

Belege über Arbeitsmittel (u.a. Bücher und Laptop) oder Nachweise über die Zahlung von Studiengebühren, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und die vom Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Wenn außergewöhnliche Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Einreichung der Belege empfohlen. Dies ist z.B. bei Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.

Wichtig: Ansonsten sollten die Unterlagen bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt und erst nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden.