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Welche Arbeitsmittel von der Steuer absetzen?

Für Studium oder Nebenjob erforderliche Arbeitsmittel können voll oder pauschal steuerlich geltend gemacht werden.

Ja, du hast das richtig gelesen – du kannst auch dein nagelneues iPad, dein MacBook, den Taschenrechner u.v.m. steuerlich geltend machen.

  • Verschiedene Büromaterialien kannst du entweder selbst auflisten oder einfache die Pauschale von 110 Euro nehmen.
  • Benötigte Fachliteratur kannst du ebenso auflisten und mittels Belegen nachweisen, oder du begnügst dich mit der Pauschale von 80 Euro.
  • Bei elektronischen Geräten sind nur solche absetzbar, die für ein Studium gebraucht werden, z.B. PC/Laptop, Software, Drucker, Handy und Tablet.Du kannst auch die Geräte angeben, die du zu einem früheren Zeitpunkt erworben hast. Wenn du später eine kleinere Summe auf deiner Steuererklärung siehst, dann ist das der angegebene Preis über die Jahre/Monate abgeschrieben. Belege solltest du immer erst auf Anfrage beilegen.