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Was sind Werbungskosten und Sonderausgaben?

Studienkosten können in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Werbungskosten bieten aber viele Vorteile.

Studienkosten können in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Da Sonderausgaben nur angesetzt werden können, wenn schon verdient und Steuer gezahlt wird, ist diese Variante für die meisten Studenten aber nicht empfehlenswert.

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben können Aufwendungen bis 6.000 Euro pro Jahr, die im Rahmen einer Berufsausbildung entstehen, steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings können diese Sonderausgaben nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich anfallen, bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Studenten bringt diese Regelung deshalb meist nichts, da sie nur wenig oder gar nichts verdienen und somit auch keine Sonderausgaben absetzen können. Studenten fahren deshalb besser, wenn sie ihre ausbildungsbedingten Ausgaben in Form von Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Werbungskosten

Unter Werbungskosten versteht der Gesetzgeber alle Ausgaben, die im Zuge einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung bzw. Studium entstehen. Hierzu zählen etwa Kosten für Auslandspraktika oder Auslandssemester, Fachliteratur, das Drucken und Binden von Abschlussarbeiten, Fahrtkosten zwischen Heimat- und Studienort, Drucker, Laptop u.v.m. Zunächst belasten diese Ausgaben zwar das eigene Konto. Allerdings können diese als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuerlast vermindert.

Erste Berufsausbildung - Sonderausgaben

Der Gesetzgeber versteht unter einer Berufsausbildung das erste Erlernen eines Berufs. Auch dein Studium an einer Universität oder Fachhochschule zählt hierzu, sofern du direkt nach der Schule (ggf. nach einem sozialen Jahr) zu studieren beginnst und du dein Studienfach wechselst und ein neues Studium beginnst, ohne das erste abgeschlossen zu haben.

Kosten für Zweitstudium als Werbungskosten geltend machen

Ausgaben, die im Zuge eines Zweitstudiums entstehen, können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen etwa Studiengebühren, Auslandsaufenthalte, Arbeitszimmer, Zweithaushalt, Fahrtkosten u.v.m.

Wenn du kein oder nur geringes Einkommen während deines Zweitstudiums hast, dann lohnt es sich trotzdem, in deiner Steuerklärung die Werbungskosten als Verlustvortrag anzugeben. Sobald du dann etwas verdienst, können diese Verluste von deinen Steuern abgesetzt werden.