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Was kann ich ohne Belege von der Steuer absetzen?

Für viele Ausgaben verlangt das Finanzamt keine Belege in Form von Rechnungen, sondern gewährt einfach Pauschalbeträge.

Belege über Arbeitsmittel (u.a. Bücher und Laptop) oder Nachweise über die Zahlung von Studiengebühren, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und die vom Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Wenn außergewöhnliche Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Einreichung der Belege empfohlen. Dies ist z.B. bei Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.

Ansonsten sollten die Unterlagen bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt und nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. Falls das Finanzamt einen Beleg anfordert, den du nicht mehr dabei hast, helfen auch andere „Belege“. Zum Beispiel ein Foto des Laptops und ein Screenshot mit der Überweisung.

Weitere Informationen zu Pauschalen findest du auch hier.