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Was du als Mieter von der Steuer absetzen kannst

Die Wohnkosten klettern in vielen Großstädten immer weiter nach oben. Rund 3.600 Euro im Jahr zahlen Studenten im Durchschnitt für ihre Unterkunft. Viele Kosten kannst du als Mieter aber von der Steuer absetzen.

Wer das Leben in einer Mietwohnung oder WG der Rundumbetreuung in einem Studentenwohnheim vorzieht, wird schnell feststellen, dass neben den reinen Mietkosten noch eine ganze Reihe anderer Kosten die Geldbörse belasten können. So müssen nicht selten kleinere Reparaturen oder Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung vom Mieter selbst bezahlt werden. Auch an den Kosten für Treppenhausreinigung, Winter- und Gartendienst müssen sich Mieter in der Regel beteiligen. Viele dieser Ausgaben kannst du aber steuerlich geltend machen. Hier ein kurzer Überblick.

Handwerkerleistungen

Wände Streichen, Boden verlegen oder Komplettrenovierung: Wenn hierfür Handwerker beauftragt werden, beteiligt sich der Staat mit 20 Prozent an den Kosten. Maximal kannst du Rechnungen bis zu 6.000 Euro für Handwerkerleistungen beim Finanzamt einreichen und dir damit bis zu 1.200 Euro zurückholen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rasen mähen, Schnee schippen, Wohnung putzen – alle Arbeiten, die man grundsätzlich auch selbst machen könnte, zählen zu den “haushaltsnahen Dienstleistungen”. Werden diese Arbeiten von einem Dienstleister erledigt, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen. Maximal können hierbei Arbeitsaufwände von bis zu 20.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das macht bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis.

Arbeitszimmer

Wenn du neben dem Studium freiberuflich bzw. selbstständig von zu Hause aus arbeitest, kannst du dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Kosten für Miete, Heizung und Strom können dann anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn du nicht nur zuhause, sondern auch an deiner Beschäftigungsstelle arbeitest, kannst du bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Miete und Strom lassen sich vollständig von der Steuer absetzen, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Dies ist z.B. der Fall, wenn du an deinem Studienort eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer als Zweitwohnsitz angemietet hast und an deinem Erstwohnsitz (Heimatort) eine weitere Mietwohnung unterhältst.

Telefon-/Internetkosten

Für Internet- und Telefonkosten kannst du pro Monat pauschal 20 Euro absetzen – das macht also bis zu 240 Euro im Jahr Steuerersparnis. Nachweise sind hierfür nicht erforderlich.

Umzug

Wenn du zur Aufnahme eines Studiums umziehst, sind Transportkosten, Reisekosten für die Wohnungssuche, Maklergebühren und ggf. doppelte Mietzahlungen von der Steuer absetzbar oder als Verlust vortragbar. Du kannst hier entweder die Rechnungen einreichen oder du nutzt einfach die Umzugskosten-Pauschale von 730 Euro.

Du suchst mehr Informationen?

Weitere Informationen und viele Tipps zum Steuern sparen rund ums Wohnen findest du auch auf den Ratgeberseiten des Immobilienportals immowelt.de.