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Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Sollten Eltern besser Kindergeld beziehen oder von einem Freibetrag profitieren?

Wer studiert, ist in der Regel auf Geld angewiesen. Okay, eigentlich ist jeder Mensch auf dieser Welt auf Geld angewiesen, aber Studenten ganz besonders. Schließlich bezahlt sich der Coffee to go und die Balayage-Färbung nicht von selbst. Das heißt, irgendwie müssen jeden Monat Taler in die Haushaltskasse gespült werden.

Studenten, die BAFöG beziehen, müssen nicht immer nebenbei noch jobben, um ihre Miete bezahlen zu können. Manchmal fällt der Bewilligungsbetrag aber so gering aus, dass man gar keine andere Wahl hat. Ob nun mit staatlicher Unterstützung oder nicht - Personen, die nicht älter sind als 25, können theoretisch Kindergeld beziehen. Oder vom Kinderfreibetrag profitieren. Oder doch beides?

Fragen über Fragen. Nicht immer gibt es auf diese eine pauschale Antwort, denn welche Variante die bessere für einen ist, hängt von persönlichen Umständen ab. Doch was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

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Was Eltern wissen müssen

Kinder sind teuer. Klar, daran denkt man nicht in erster Linie, wenn sich der Nachwuchs anbahnt, aber bedacht sollte dieser Aspekt in der Familienplanung schon werden. Jeder Bürger dieses Landes wird vom Staat finanziell bei der Familiengründung unterstützt. Eltern können viele Ausgaben in der Steuererklärung angeben und somit ein paar Euro zurückerstattet bekommen. Auch Kindergeld wird von fast allen Eltern in Anspruch genommen.

Wer Mutter oder Vater geworden ist, profitiert zudem von einigen Steuervorteilen. Um sich diesem Thema näher zu können, muss erstmal geklärt werden, was genau sich hinter den Begriffen Kindergeld und Kinderfreibetrag verbirgt.

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Allgemeines

Alle Eltern können entweder Kindergeld beziehen oder sie beantragen einen Kinderfreibetrag. Die meisten entscheiden sich für das monatlich gezahlte Kindergeld. Dieses steht jedem Neugeborenen zu, muss allerdings auch beantragt werden. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern im Jahr monatlich 192€, ab 2018 194€ pro Monat (Stand 2017).

Bei Erhöhungen des Betrags muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, der Überweisungsträger wird automatisch angepasst.

Übrigens: Seit 2017 gibt es ab dem dritten Kind 198€, für jedes weitere 223€ Kindergeld. Zudem können Geringverdiener bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag in Höhe von 170€ beantragen.

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Der Freibetrag für Kinder setzt sich aus 2 Teilen zusammen. Zum einen dient dieser der Existenzsicherung des Kindes und zum anderen handelt es sich um einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Damit das Existenzminimum jederzeit gesichert ist, wird der Betrag regelmäßig aktualisiert. Der BEA bleibt hingegen in der Regel unverändert. Der Gesamtkinderfreibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 auf 7.356€.

Vom Kindergeld und vom Kinderfreibetrag profitieren nicht nur Eltern leiblicher Kinder, sondern auch Mütter und Väter von Pflege- oder Adoptivkindern. Voraussetzung dafür ist immer, dass das Kind seinen familiären Mittelpunkt bei den Pflegeeltern hat.

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Kindergeld muss beantragt werden

Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Geburtstag ist die Lage klar. Wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, wird der Kindergeldanspruch komplizierter. Es wird nur noch jenen gewährt, die eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und sich weiterbilden. Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es in Normalfall kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch studiert oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sind davon ausgenommen.

Kindergeld wird grundsätzlich bei der Familienkasse beantragt und nicht, wie viele denken, beim Finanzamt. Viele steuerlichen Vergünstigungen können erst dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn ein Antrag für Kindergeld gestellt wurde.

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Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld können Eltern per Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrages ist ebenfalls die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Diese Sicherstellung soll gewährleistet werden, indem für Eltern ein Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich freigestellt bleibt.

Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden. Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag. Es ist nicht möglich, Kindergeld zu erhalten und die Kinderfreibeträge in voller Höhe von der Steuer abzusetzen.

Kinderfreibeträge führen nur bei rund 5 Prozent aller Steuerzahlerinnen und –zahler zu einem Vorteil. Für die meisten Eltern lohnt es sich eher, Kindergeld in Anspruch zu nehmen.

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Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Die Finanzkasse zahlt Kindergeld, wenn das Kind

  • eine Ausbildung beginnt
  • nach erster Berufsausbildung eine weitere Ausbildung aufnimmt (Master nach Bachelor oder Studium im Allgemeinen nach Ausbildung)
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert
  • Freiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst leistet
  • sich in der Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem der obigen Dienstverhätlnisse befindet (maximal 4 Monate)
  • bis zum 21. Lebensjahr keine Arbeit gefunden hat, muss es arbeitssuchend gemeldet sein
  • keiner Tätigkeit nachgeht, wofür es mehr als 450€ pro Monat verdient (Minijob)
  • keiner Tätigkeit nachgeht, die die 20-Stunden-Grenze pro Woche überschreitet (Ausnahme in der vorlesungsfreien Zeit)

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Unterschied Kindergeld und Kinderfreibetrag

Im Prinzip unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag insoweit, dass das Kindergeld monatlich an die Eltern überwiesen wird, wohingegen der Kinderfreibetrag, wie der Name schon sagt, als Freibetrag bei der steuerlichen Veranlagung gewährt wird.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt nimmt bei der Überprüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, die sogenannte Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein bestimmter Antrag gestellt werden muss.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eltern werden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld gegenüber gestellt. Das bedeutet, dass für Steuerzahler der Kinderfreibetrag nur dann wirksam wird, wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung feststellt, dass der Bezug von Kindergeld für die Eltern finanziell nachteilig wäre.

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