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Als Student Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen

Wer berufsbedingte oder private Ausgaben für Versicherungen hat, kann diese steuerlich geltend machen.

Ruckzuck können Dinge zu Bruch gehen. Ehe man sich versieht, ist das volle Glas von dir umgekippt worden und der teure Laptop ist futsch. Oder aber man ist ein Elefant im Porzellanladen und stößt alles um, sodass es Wertgegenstände in Tausend Einzelteile zerbrechen. Wie gut, dass eine schlichte Haftpflichtversicherung für die meisten von uns verursachten Schäden aufkommt.

Versicherungen müssen nicht immer mehrere Hundert Euro kosten. Eine gute Haftpflicht gibt es bereits schon ab 7 Euro im Monat. Und das bisschen Hartgeld haben wohl auch die meisten Studenten noch im Portemonnaie. Anders sieht es dann schon bei Versicherungen wie zum Beispiel für die Berufsunfähigkeit aus. Das kann schnell sehr teuer werden.

Aber ganz egal, um welche Art von Absicherung es sich handelt, grundsätzlich können sämtliche Beiträge in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht haben. Und da bereits viele Studierende diverse Versicherungen besitzen, lohnt es sich vielleicht, sich mit dem Thema in Bezug auf die Steuererklärung zu befassen.

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Zu den Versicherungen im Allgemeinen

Grundsätzlich können die verschiedenen Versicherungsarten in 2 Gruppen unterteilt werden. Zum einen gibt es die, die berufliche Risiken absichern und zum anderen gibt es Versicherungen, die private Risiken absichern. Diese Unterscheidung ist vor allem im Hinblick auf die Steuererklärung von Relevanz.

Beruflich veranlasste Versicherungen werden nämlich den Werbungskosten zugeordnet, wohingegen private Verträge zu den Sonderausgaben gehören. Ist ein Student jetzt neben dem Studium noch arbeitstätig und zahlt Beiträge, so kann dieser die Leistungen steuerlich geltend machen. Es ist beispielsweise nicht untypisch, dass angehende Akademiker bereits über eine Unfall- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

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Beiträge zur Krankenversicherung

Manche Studenten sind nicht mehr familienversichert und kommen für die Beiträge selbst auf. Das hat zur Folge, dass die Beitragszahlungen zu 100 Prozent in der Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Diese Leistungen müssen allerdings entsprechend nachgewiesen werden. Dafür genügt der Beitragsbescheid der jeweiligen Krankenkasse.

Das ist jedoch nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Wer sich privat versichert hat, kann nur einen bestimmten Anteil in der Steuererklärung angeben. Für Letztere ist es dann noch notwendig, die Anlage AV zusätzlich zum Mantelbogen auszufüllen.

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Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können

  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Riester-Rente

Versicherungen, die nicht von der Steuer abgesetzt werden können

  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoschutz
  • Gebäudeversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung

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Gut zu wissen

Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt allerdings ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Abgeschlossene Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht sowie Lebensversicherungen müssen mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die erste Beitragszahlung bereits vor dem 01.01.2005 geleistet wurde.

Zudem darf der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900€ für Arbeitnehmer und Rentner nicht ausgeschöpft sein durch beispielsweise Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800€).

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