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Steuertipps für Studenten

Auch wenn das Frühlings-Wetter lockt, solltest du dich mit Steuern auseinandersetzen.

Jeder, der studiert hat, kennt wahrscheinlich die Situation, dass fürs Kino oder fürs Restaurant das nötige Kleingeld gefehlt hat. Dann gab es doch meistens nur Dosen-Ravioli und einen Pro7-Blockbuster mit 18-maliger Werbung auf der Couch.

Solche Situationen können einen schon ziemlich frusten. Ständig gefühlt am Hungertod zu nagen, kann schnell am Selbstwertgefühl kratzen. Und das, obwohl du neben dem Studium noch 20 Stunden pro Woche jobbst.

Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese Phase irgendwann positiv umwandeln zu können. Und die gibt es in der Tat. Das Zauberwort heißt unter anderem Verlustvortrag. Aber eines nach dem anderen. Wir liefern dir nützliche Steuertipps speziell für Studenten.

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Lohnt sich eine Steuererklärung für jeden Studenten?

Die Antwort lautet: „Es kommt drauf an." Der Staat unterscheidet derzeit noch zwischen einem Erststudium und einem Zweitstudium.

Ein Verlustvortrag kommt derzeit nur für Studenten in der Zweitausbildung in Frage. Erst dann können sämtliche Studienkosten als Werbungskosten angegeben werden.

Studenten, die sich in der Erstausbildung befinden, können ihre Kosten zur Zeit nur als Sonderausgaben ansetzen. Der Unterschied zu Werbungskosten besteht darin, dass Sonderausgaben nicht rückwirkend Jahre später von der Steuer abgesetzt werden können.

Weitere Informationen diesbezüglich findest du auch unter unserer Rubrik „Erststudium vs. Zweitstudium".

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Ich befinde mich in der Erstausbildung? Was jetzt?

Zurecht fühlen sich Studenten im Erststudium benachteiligt. Das sieht auch der Bundesfinanzhof so. Daher liegt die ganze Sachlage dem Bundesverfassungsgericht vor. Bis sich dieses allerdings dazu durchgerungen hat, die Angelegenheit zu bearbeiten, können noch mehrere Jahre vergehen.

Das wiederum ist aber noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Aussichten, dass ein künftiges Urteil zu Gunsten der Studenten ausfällt, stehen gut. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, sicherheitshalber eine Steuererklärung einzureichen, denn unter Umständen zahlt sich der Aufwand in naher Zukunft aus.

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Welche Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden?

In der Regel können alle Posten steuerlich geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstanden sind. Das sind beispielsweise:

  • Studiengebühren
  • Lehrgangsgebühren
  • Repititorien
  • Prüfungsgebühren
  • Sprachkurse
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Laptop
  • Smartphone
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Zweitwohnsitz
  • Zinsen für Ausbildungsfinanzierungen

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Gute Gründe, eine Steuererklärung abzugeben

  • es lohnt sich immer, gezahlte Steuern zurückzuholen
  • mit einem Verlustvortrag können künftige Steuern gespart werden
  • Studenten, deren Einkommen höher ist als der derzeitige Freibetrag (8.820€), können mit Ausbildungskosten Steuerlast mindern
  • Selbstständige, die Rechnungen schreiben, müssen sogar eine Steuererklärung abgeben
  • Verlustvortrag lohnt sich in den meisten Fällen, in Zukunft vielleicht auch bald für Studenten in der Erstausbildung

Unser Fazit lautet also: Es lohnt sich in der Regel fast immer, eine Steuererklärung abzugeben. Insbesonders Studenten in der Zweitausbildung können eine Menge Geld vom Staat zurückholen. Ergreife deine Chance und wirf dem Fiskus nicht weiterhin dein ganzes Einkommen in den Rachen.

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