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Steuererklärung 2017: Diese Posten könnt ihr steuerlich geltend machen

Wer eine Steuerklärung abgeben möchte, kann schnell den Überblick verlieren. Mit unserer Übersicht seid ihr auf der sicheren Seite und vergesst nichts.

Alle Jahre wieder stellt man sich dieselben Fragen: “Was hat sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr geändert? Welche Freibeträge gibt es und vor allem, wie hoch sind diese? Kann ich meine Handwerkerkosten von der Steuer absetzen? Und was in Herrgottsnamen kann ich überhaupt angeben?” Das ist oft nur ein Bruchteil der Fragen, auf die man verzweifelt Antworten sucht.

Wir geben euch einen Überblick über alles, was ihr von der Steuer absetzen könnt und klären euch über die vielen sperrigen Begriffe auf.

Altersvorsorge

Noch mögen die paar Jahre, die man auf dem Erdball verbracht hat, nicht so sehr ins Gewicht fallen. Dass die Zeit aber rast, wird einem immer bewusster, je älter man wird. Umso wichtiger ist es, fürs Alter vorzusorgen. Seit 2017 sind die Aufwendungen für eine Altersvorsorge besser abzusetzen. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Der Höchstbetrag diesbezüglich beträgt 23.362€, wovon bis zu 84% steuerlich geltend gemacht werden können.

Arbeitszimmer

Ein eigenes Arbeitszimmer zu besitzen, ist für viele der große Traum. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Das Zimmer darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Beispielsweise Lehrer sollten hier hellhörig werden. Bis zu 1.250€ können abgesetzt werden.

Auslandsstudium und -semester

An dieser Stelle geben wir euch den Hinweis, dass Kinder, die im Ausland studieren möchten, ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehalten sollten. Nur dann wird auch weiterhin Kindergeld gezahlt und eure Eltern können von Kinderfreibeträgen profitieren. Hier erfahrt ihr, was ihr bei einem Studium im Ausland oder einem Auslandssemester absetzen könnt.

Todesfall

Sollte jemand Geliebtes gestorben sein und man erbt kein Vermögen, dann können die Kosten für die Beerdigung von der Steuer abgesetzt werden. Eine solche zählt nämlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sofern die Kosten (Grabstein etc.) höher als ein eventuelles Erbe sind, könnt ihr euch also Geld zurückholen.

Rechnungen, Belege etc.

Früher musste man noch Quittungen für Käufe beim Finanzamt einreichen. Inzwischen fällt dieser Arbeitsschritt jedoch weg. Allerdings ist das noch lange kein Grund, Belege und Co. wegzuwerfen. Denn mitunter kann es vorkommen, dass Nachweise nachgereicht werden müssen. Unser Tipp: Bei größeren Anschaffungen (Laptop usw.) die Kaufbelege einfach zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Dann zieht sich der ganze Prozess nicht unnötig in die Länge.

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Berufsverbände

Nicht selten sind Berufstätige Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband. Dafür werden Beiträge fällig, die in voller Höhe abgesetzt werden können. Reicht diesbezüglich einfach die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt ein.

Betriebliche Altersvorsorge

Das Thema Rente kann schon ziemlich nervtötend und belastend sein. Wer beschäftigt sich schon gerne mit seinem eigenen Lebensabend und gibt dafür auch noch Geld aus? Drum herum kommen wir trotzdem nicht, denn für viele reicht die gesetzliche Rente allein eines Tages nicht mehr aus. Damit man entspannt in die Zukunft blicken kann, lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge. Bis zu 3.048€ werden pro Jahr gefördert. Weitere 1.800€ können steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden.

Bewerbungsunterlagen

Irgendwann ist es so weit. Die ersten Bewerbungen müssen nach der Ausbildung geschrieben werden oder ein neuer Job muss her, weil der alte keinen Spaß mehr bringt. Die Kosten für Mappen, Fachliteratur und Co. können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Pauschal können pro elektronischer Bewerbung 2,50€ und 8,50€ bei postalischen Bewerbungen angesetzt werden. Einfache Kopien oder Antworten vom potentiellen Arbeitgeber reichen als Nachweis aus.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Wer hätte es gedacht? Auch ehrenamtlich Tätige können steuerfrei dazu verdienen. Der sogenannte Übungsleiter-Freibetrag (gilt für Chorleiter, Trainer usw.) beläuft sich seit 2013 auf 2.400€. Beschäftigte bei Vereinen oder sozialen Institutionen dürfen immerhin 720€ als Aufwandsentschädigung steuerfrei verdienen.

Freibeträge ab 2017

Grundfreibetrag 8.820€ Kinderfreibetrag 4.716€ Kindergeld (1. und 2. Kind) 192€ Kindergeld (3. Kind) 198€ Kindergeld (ab 4. Kind) 223€

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Anwalts- und Gerichtskosten

Um es vorweg zu nehmen: Nicht alle Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich Kosten, die für die Führung eines Rechtsstreits anfielen, die wiederum zur Sicherung der Existenz notwenig waren, können von der Steuer abgesetzt werden (Klage gegen Kündigung im Job usw.).

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Putzen kann einem manchmal den letzten Nerv rauben. Wer ein paar Euro über hat, kann sich die lästige Arbeit auch abnehmen lassen. Für Pflegeleistungen, Haushaltshilfen oder beispielsweise laufende Gartenarbeiten können 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Dabei ist der Maximalbetrag auf 4.000€ festgesetzt.

Kinderbetreuung

Dieser Punkt ist vor allem für Elternteile interessant, die Kinder unter 14 Jahre haben. Dann können zwei Drittel der anfallenden Betreuungskosten angesetzt werden. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbeschränkung. Aber Achtung - Gebühren für zum Beispiel Sportvereine sind nicht absetzbar.

Pendlerpauschale

Jeder muss irgendwie zur Arbeit gelangen. Ob mit dem Fußbus, der U-Bahn oder dem Drahtesel - pro Kilometer beträgt der Pauschalbetrag 30 Cent. Beachtet wird allerdings jeweils nur eine Strecke. Hin- und Rückweg werden nicht zusammengerechnet.

Ausbesserungen

Die Fugen im Fliesenboden sind brüchig, die Tapeten könnten auch mal wieder einen neuen Anstrich vertragen und der Stuck bröckelt leicht - höchste Zeit für eine Renovierung. Aber auch Kosten bis zu 6.000€ für Modernisierungen und Montagen können angegeben werden. Dazu zählen ebenfalls Rechnungen für Instandhaltungen.

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Reisekosten

Kosten für eine Geschäftsreise können seit 2010 anteilig als Werbungskosten angerechnet werden. Weitere Informationen dazu gibt es unter der Rubrik Werbungskosten.

Scheidung

Dass Liebe nicht für immer halten muss, hat so mancher bereits am eigenen Leib erfahren müssen. Umso drastischer ist es dann, wenn man verheiratet ist. Einen bitteren Beigeschmack gibt es zusätzlich - auch 2017 können Scheidungskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Telefonie und Internet

Mitunter benutzen Arbeitnehmer ihr Privathandy auch beruflich. In solchen Fällen können 20% des Rechnungsbetrags, maximal aber nur bis zu 20€ im Monat abgesetzt werden.

Unterhalt

Unterhaltskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Im Jahr 2017 können 8.820€ abgezogen werden.

Umzugskosten

Kosten für Umzüge können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Ledige können bis zu 746€ ansetzen, Verheiratete sogar 1.493€. Für weitere Umzüge innerhalb eines Jahres beträgt der Pauschalbetrag für Ledige 764€ und für Verheiratete 1.528€.

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