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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Wer im Jahr nicht mehr als den Steuerfreibetrag verdient, muss keine Steuerabgaben leisten.

Im deutschen Steuerrecht ist ein sogenannter steuerlicher Freibetrag verankert. Wer im Jahr nicht mehr als diesen Freibetrag verdient, muss grundsätzlich keine Steuern zahlen. Auf diese Weise will der Staat Menschen mit geringem Einkommen entlasten.

Der Steuerfreibetrag ist kein fixer Betrag, sondern er kann sich von Jahr zu Jahr ändern, um wirtschaftliche Veränderungen (Inflation etc.) zu berücksichtigen. Aktuell gilt ein Freibetrag von 8.652 Euro für das Jahr 2016. In den vergangenen Jahren beliefen sich die Freibeträge auf:

  • Grundfreibetrag 2015: 8.472 EUR
  • Grundfreibetrag 2014: 8.354 EUR
  • Grundfreibetrag 2013: 8.130 EUR
  • Grundfreibetrag 2012: 8.004 EUR
  • Grundfreibetrag 2011: 8.004 EUR
  • Grundfreibetrag 2010: 8.004 EUR
  • Grundfreibetrag 2009: 7.834 EUR

Ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht, richtet sich immer nach dem Steuerfreibetrag für das jeweilige Einkommensjahr. Selbst wenn das Einkommen um mehrere tausend Euro über dem Freibetrag liegt, heißt das aber nicht automatisch, dass Steuer entrichtet werden muss. Durch die Angabe von Werbungskosten (Fahrtkosten, Studiengebühren usw.) in der Steuererklärung kann sich der Steuerfreibetrag deutlich erhöhen.