4 Min.

Steuerfreibetrag - Steuerfrei durch die Studienzeit

Wir geben Antworten zum Thema steuerfreiem Verdienen während des Studiums.

Geld - ein Thema über das sich die meisten Studierenden öfter den Kopf zerbrechen als über ihr eigentliches Studienfach. Woher bekomme ich es? Was mache ich damit? Und wo ist es eigentlich schon wieder alles geblieben - ein Teufelskreis. Da es den meisten nicht vergönnt ist, das Studium und den Lebensunterhalt finanziert zu bekommen, muss ein Nebenverdienst her. Und hier wird es wieder kompliziert.

Auf etlichen Foren wird darüber diskutiert, wer wieviel verdienen darf und ab wann das Gehalt versteuert wird. Eine eindeutige Antwort darauf zu finden, ist nicht einfach. Dabei ist das Ganze gar nicht so kompliziert, wie angenommen wird.

Mit einem 450-Euro-Job kann man schonmal nichts falsch machen. Das Geld wird verdient und darf komplett behalten werden. Wenn das Geld davon jedoch nicht reicht, ist das auch kein Problem. Mehr verdient werden kann immer. Nur ist ab einem bestimmten Betrag mit einem steuerlichen Abzug zu rechnen. Wo hier die Grenze liegt und wie man sich die steuerlichen Abgaben im Zweifelsfall wieder zurückholen kann, wird im Folgenden besprochen.

picture

Was bedeutet “Steuerfreibetrag”?

Der Begriff umfasst alle Freibeträge im deutschen Steuerrecht. Bis zu diesem Betrag darf verdient werden, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen. Das heißt, diese Beträge mindern die Steuerlast; wenn die Grenze überschritten wird, muss mit steuerlichen Abzügen gerechnet werden.

Wer profitiert davon?

Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen versteuern. Egal, ob es sich dabei um eine Festanstellung oder einen studentischen Nebenjob handelt. Durch Freibeträge soll jedoch die Existenz gesichert werden. Man geht davon aus, dass ein Mindestbetrag zum Überleben benötigt wird. Erst wenn der Verdienst höher ausfällt, wird dieser versteuert. So entsteht außerdem ein Anreiz, auf soziale Sicherungssysteme zu verzichten und einer Tätigkeit nachzugehen.

Welche Steuerfreibeträge gibt es?

Generell gibt es viele Freibeträge im deutschen Steuerrecht. Viele davon können jedoch nur in Sonderfällen beantragt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Kinderfreibetrag
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Sparerpauschbetrag
  • Übungsleiterfreibetrag …

Ein Betrag gilt jedoch für alle Steuerpflichtigen und ist damit auch für Studierende der interessanteste:

picture

Grundfreibetrag

Aufgrund der Verbreitung werden die Begriffe “Steuerfreibetrag” und “Grundfreibetrag” häufig synonym verwendet. Der Grundfreibetrag besagt, dass eine Person im Jahr 8.820 € verdienen darf, ohne diese Einnahmen zu versteuern. Das gilt für jede steuerpflichtige Person. Ehepaare haben insgesamt einen Grundfreibetrag von 17.640 € - dabei ist die Verteilung egal). Wird diese Grenze überschritten, müssen Steuern gezahlt werden. Und zwar entsprechend der dir zugeordneten Steuerklasse. Über die Zuordnung der Steuerklasse entscheidet ganz normal der Familienstand: ledig, verheiratet, mit oder ohne Kind - der Studentenstatus hat darauf keine Auswirkung. Der Grundfreibetrag gilt aber nur für die Steuerklassen I - IV, die Steuerklassen V bis VI profitieren davon nicht. Versteuert werden muss übrigens nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, nicht das gesamte Einkommen des Jahres. Außerdem muss der Grundfreibetrag, im Gegensatz zu vielen anderen Freibeträgen, nicht extra beantragt werden, sondern gilt für jeden Steuerpflichtigen automatisch.

picture

Allgemein

Ganz egal, ob man einem Nebenjob nachgeht, als Werkstudent arbeitet oder als studentische Hilfskraft arbeitet - der Freibetrag gilt für jegliche Art der Beschäftigung. Wichtig ist nur, dass die 8.820 € im Jahr nicht überschritten werden.

Ferienjobs

Das gilt auch für Ferienjobs oder bezahlte Praktika, bei denen in einem Monat weit mehr als die monatlichen 735 € verdient werden. Wenn sich der Verdienst auf die kurze Zeitspanne beschränkt, wird auch hier die jährliche Grenze nicht überschritten. Für den Monat muss der Arbeitgeber jedoch Steuern und Sozialabgaben zahlen, die aber mithilfe einer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres zurückgeholt werden können.

Krankenkassen

Krankenkassen haben eigene Verdienstgrenzen, die nicht pauschal vorgegeben sind. Bis 25 sind die meisten Studierenden über ihre Eltern mitversichert. Das funktioniert aber nur dann, wenn ebendiese Verdienstgrenze eingehalten wird. Ist das nicht der Fall, muss der Studententarif gezahlt werden.

picture

Einkommensteuererklärung

Es kommt häufig vor, dass bei einer kurzzeitigen Beschäftigung der Verdienst den monatlichen Freibetrag überschreitet. Sollte das Einkommen über das Jahr aber unter dem Freibetrag bleiben, sollte unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. So können die zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt werden. Außerdem können hier zusätzlich auch Studiengebühren und Studienkosten geltend gemacht werden.

Übrigens: Folgende Gelder gelten nicht als Einkünfte und haben somit keine Auswirkungen auf den Freibetrag

  • BAFöG und Bildungskredit
  • Kindergeld
  • Trinkgeld (wenn es freiwillig istjob
  • und direkt vom Kunden gezahlt wird)

Außerdem: der Grundfreibetrag ist keine statische Summe, sondern ändert sich fast jedes Jahr. 2018 wird dieser um 180 €, also auf 9.000 €/ Jahr angehoben.

picture