2 Min.

Keine Angst vor Fehlern - wie du deine Steuererklärung zurückziehen kannst

Fehler, die sich in deine Steuererklärung eingeschlichen haben, lassen sich auch im Nachhinein leicht beheben. Wir zeigen dir wie.

Nicht jeder ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - in den meisten Fällen lohnt es sich aber dennoch. Denn mit einer korrekt ausgefüllten Steuererklärung können mehrere hundert Euro zurück auf das eigene Konto wandern.

Dennoch ist für viele die Anfertigung der ersten Erklärung mit großen Unsicherheiten verbunden - Was kann ich in der Steuererklärung alles angeben? Was passiert, wenn sich Fehler einschleichen? Und was ist, wenn statt einer Rückerstattung sogar eine Aufforderung zur Nachzahlung ins Haus flattert?

Diese Sorgen sind erst einmal alle unbegründet. Zum einen gibt es Steuertools, die dir bei der Erstellung deiner ersten Steuererklärung unter die Arme greifen, zum anderen sind fehlerhafte Angaben in der Erklärung nicht strafbar und können im Nachhinein ausgebessert werden - so hast du auch keine unberechtigte Nachzahlung zu befürchten.

picture

Antrag auf schlichte Änderung

Solltest du bei Erhalt deines Steuerbescheids merken, dass sich fehlerhafte Angaben in deine Erklärung geschlichen haben und deshalb der Bescheid des Finanzamts nicht deinen Erwartungen entspricht, kannst du diese innerhalb eines Monats ausbessern lassen. Dies funktioniert mithilfe eines Antrags auf schlichte Änderung (Paragraf 172 der Abgabeordnung). Hier werden die Punkte vom Finanzamt erneut geprüft, die explizit von dir angemerkt werden. Dabei kann es sich um so simple Fehler wie die Angabe einer falschen Wohnadresse oder das vergessene Eintragen der Semestergebühren handeln. Der Steuerbescheid wird einzig zu deinen Gunsten geändert.

picture

Einspruch

Wenn diese Maßnahme nicht ausgereicht hat, kann Einspruch erhoben werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das Finanzamt einige Posten deiner Werbungskosten nicht anerkannt hat. In diesem Fall wird der komplette Antrag neu geprüft. Dafür brauchst du keinen Grund zu nennen, hast aber auch keinen Einfluss darauf, welche Punkte deiner Erklärung erneut geprüft werden.

Zurückziehen

Falls all diese Schritte erfolglos geblieben sind und du hast noch immer eine Rückzahlung zu leisten, hilft noch ein letzter, simpler Schritt: Du kannst deine freiwillig abgegebene Steuererklärung auch einfach wieder zurückziehen. Das Finanzamt verzichtet dann auf die Forderung.

picture

Das heißt im Klartext: Es gibt bei der Abgabe eine freiwilligen Steuererklärung nichts zu verlieren. Sollte das Finanzamt eine Nachzahlung fordern, kann der gestellte Antrag einfach wieder zurückgezogen werden. Wichtig ist nur, dass dies innerhalb eines Monats geschieht - dann endet nämlich die Frist für den Einspruch.

Tipp: Mit dem Steuerrechner auf studentensteuererklaerung.de siehst du schon vor der Abgabe deiner Steuererklärung, ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Etwaige Fehler lassen sich dann schon direkt ausgleichen und man spart sich die Einspruchserhebung beim Finanzamt.

picture