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Steuererklärung für Bachelorstudium?

Nur wer für seins Studienjahre eine Steuererklärung abgibt, kann sich später die Ausbildungskosten vom Staat zurückholen.

Ja! Studienkosten können eigentlich nur von Studenten im Zweitstudium als Werbungskosten deklariert und per Verlustvortrag steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung von Studenten im Erst- und Zeitstudium (oder Bachelor- und Masters-Studenten) allerdings für verfassungswidrig. Die Erststudienfrage liegt seitdem zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Die Chancen stehen sehr gut, dass die Entscheidung zugunsten der Studenten ausfällt.

Aufgrund der unsicheren Rechtslage raten wir jedem Betroffenen, eine Steuererklärung für das Bachelorstudium abzugeben und die Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen. Falls der Gesetzgeber nämlich entscheidet, die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium aufzuheben, können nur diejenigen Studenten profitieren, die auch eine freiwillige Steuererklärung abgegeben haben.