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So kannst du im Uni-Alltag Geld sparen

Fachbücher, Skripte, Ordner & Co. – auch der für ein Studium notwendige Kleinkram geht ganz schön ins Geld. Doch eben genau bei diesen Kleinigkeiten kannst du ordentlich sparen.

Fachbücher, Skripte, Ordner, Bewerbungsmappen, das Drucken und Binden von Abschlussarbeiten – auch der für ein Studium notwendige Kleinkram geht ganz schön ins Geld. Doch eben genau bei diesen Kleinigkeiten kannst du ordentlich sparen.


AUF EINEN BLICK

  • Für viele Studienkosten zahlt der Staat Pauschalen – nutze diese!
  • Alle Pauschalen kannst du durch eine Steuererklärung beantragen.
  • Hierfür brauchst du keine Rechnungen oder andere Belege vorweisen.
  • Bei größeren Anschaffungen solltest du aber deine Belege aufbewahren.

Eigentlich traut man das unserer durchorganisierten Bürokratie gar nicht zu: Der Staat zahlt Studenten (und Arbeitnehmern natürlich auch) Geld für Ausgaben, die sie gar nicht belegen können? So ist es! Das Ganze hat natürlich einen guten Grund. Würden Millionen Menschen jährlich Abermillionen von Rechnungen beim Finanzamt einreichen, um die für ihre Arbeit unerlässlichen Kugelschreiber, Radiergummis oder sonstigen Utensilien steuerlich geltend zu machen, kämen die schon jetzt oftmals überforderten Sachbearbeiter in den Ämtern mit der Bearbeitung von Steuererklärungen gar nicht mehr hinterher.

Um die Steuererklärung für die Bürger zu vereinfachen und gleichzeitig die Arbeitsbelastung bzw. den Prüfzwang für die Finanzämter zu minimieren, erlaubt unser Steuerrecht deshalb in vielen Bereichen die Ansetzung von Pauschalen. Egal, ob nun in einem bestimmten Jahr tatsächlich Ausgaben angefallen sind oder nicht, die Pauschalen können grundsätzlich und ohne Vorlage von Belegen vom Staat zurückgefordert werden.

Wichtige Pauschalen für Studenten

Die meisten der anfallenden Studienkosten können von Studenten in Form von Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu können alle Kosten in der Steuererklärung entweder einzeln aufgelistet werden. Wer keine Lust hat, akribisch alles aufzuzählen – oder nur sehr geringe Kosten hatte – der kann in vielen Fällen einfach Pauschalen nutzen.

Arbeitsmittelpauschale

Pro Jahr kannst du 110 Euro für die Anschaffung studienrelevanter Arbeitsmittel vom Staat verlangen. Hierzu gehören z.B. Schreibutensilien, Ordner, Zeichenblöcke, Taschenrechner, Locher u.v.m.

Tipp: Drucke Skripte & Co. einfach kostenlos

Gerade zur Vorbereitung auf Prüfungen warten oft unzählige Skripte, Handouts oder sonstige Papers darauf, gelesen zu werden. Wenn du es satt hast, die ganze Zeit am Bildschirm zu lernen, dann empfiehlt es sich natürlich, die Skripte einfach ausdrucken. Wie? Du hast keinen Drucker, die Farbe ist mal wieder leer, der Copyshop zu weit entfernt und überhaupt willst du für das Drucken von Unikram nicht unnötig Geld ausgeben? Dann haben wir da was für dich.

Über die Plattform PrintPeter kannst du dir deine Skripte kostenlos drucken lassen. Lade deine Unterlagen einfach unter www.printpeter.de auf die Plattform hoch, der Peter druckt alles für dich aus und schickt dir dein Skript als gebundenes Exemplar innerhalb von drei Tagen zurück. Natürlich möchte PrintPeter auch ein bisschen Geld verdienen – aber nicht von dir.

Um den kostenlosen Druck-Service finanzieren zu können, holt sich das Berliner Start-up zahlungskräftige Unternehmen mit ins Boot. Diese dürfen sich gegen Geld unten auf den Druckseiten mit kleinen Anzeigen präsentieren und zahlen dir damit deine Ausdrucke. Wenn du mal eine Abschlussarbeit etc. ohne Werbung ausdrucken und binden möchtest, dann kannst du das gegen eine kleine Gebühr natürlich auch über PrintPeter machen.

Pauschale für Fachliteratur

Ob du deine Fachbücher und -magazine in der Bibliothek ausleihst oder dir diese selbst kaufst, spielt keine Rolle. Bei (Nicht-)Anschaffungen von bis zu 80 Euro im Jahr verlangt das Finanzamt keine Nachweise.

Fahrtkostenpauschale

Egal ob du zu Uni oder Bibliothek läufst, mit dem Fahrrad fährst, das eigene Auto nutzt oder mit Bus und Bahn dein Ziel erreichst, du kannst per Steuererklärung für studienbedingte Fahrten pro Fahrt 30 Cent für jeden Kilometer (einfacher Fahrt/nur Hinweg) ansetzen.

Bewerbungskostenpauschale

Wenn du dich für einen Job, ein Praktikum, ein Stipendium oder dgl. bewirbst, kannst du für eine klassische Bewerbungsmappe 8,50 Euro pauschal verlangen. Pro Online-Bewerbung gibt’s 2,50 Euro.

Telefonkosten-/Internetpauschale

Ein Studium ohne Zugang ins Netz? Unvorstellbar! Deshalb zahlt das Finanzamt jährlich eine Pauschale von 240 Euro für Telefon- bzw. Internetanschluss. Du wohnst in einer WG und teilst dir die Kosten mit deinen Mitbewohnern? Interessiert das Finanzamt nicht, dir stehen 240 Euro zu.

Wann muss ich Studienkosten belegen können?

Wenn du für bestimme Studienzwecke Ausgaben hattest, die höher liegen als die Pauschalen, solltest du entsprechende Nachweise einreichen können. Wenn du bspw. für Fachliteratur mehr als 80 Euro im Jahr ausgegeben hast, dann kannst du durch Vorlage von Rechnungen den vollen Betrag zurückfordern. Ebenso ist dies bei bei teuren Bahnfahrten oder Flügen zu studienrelevanten Veranstaltungen der Fall. Durch Vorlage der Tickets bekommst du die Kosten in voller Höhe erstattet.

Hinweis: Belege für Studienkosten musst du grundsätzlich erst vorlegen, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert. Hast du besonders hohe Ausgaben (Flugreisen, Anschaffung neuer Laptop usw.), empfiehlt es sich aber, diese gleich zusammen mit deiner Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Du wirst in diesen Fällen in der Regel sowieso zum Nachweis aufgefordert und kannst damit den Prozess beschleunigen.