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Für Mama und Papa: Schulgeld richtig von der Steuer absetzen

Kosten für eine Privatschule können steuerlich geltend gemacht werden.

Auf dem Pausenhof Sticker tauschen, mit dem Jo-Jo durch die Gegend schlendern und nebenbei das Tamagotchi füttern - so sah für viele der Alltag zur Schulzeit aus. Heute wird eher Candy Crush Saga auf dem neuesten Smartphone gespielt und im Unterricht bei Facebook gechattet.

Wie sich die Ansprüche des Nachwuchses an Unterhaltung verändern und neue Maßstäbe setzen, legen vermehrt auch Eltern die Messlatte ihrer Ansprüche in Bezug auf Bildung immer höher. Gutverdienende schicken ihre Tochter oder ihren Sohn daher gerne auf eine spezielle Schule, in der sie individueller unterrichtet werden.

Am Ende der Schullaufbahn soll das Kind dann mindestens 2 Fremdsprachen beherrschen, am Tisch mit der Queen die vornehmsten Gespräche führen können und zudem noch ideal vorbereitet für das künftige Jura-Studium sein. All das hat natürlich seinen Preis. Eltern, die in die private Ausbildung ihres Nachwuchses investieren, können Schulausgaben in der Steuererklärung angeben.

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Was ist Schulgeld?

Beim Schulgeld handelt es sich um eine Gebühr, die entrichtet werden muss, damit das Kind eine private Bildungseinrichtung besuchen kann. Im Gegensatz zur Privatschule fallen für staatliche Einrichtungen keine Kosten an.

Das gilt für:

  • Gymnasien
  • Hauptschulen
  • Realschulen
  • Gesamtschulen
  • Berufsschulen

Eltern, die sich für eine Privatschule entscheiden, können 30 Prozent ihrer Ausgaben in der Steuererklärung angeben, maximal aber nur 5.000 Euro pro Kalenderjahr. Diese Ausgaben werden als Sonderausgaben betrachtet. Voraussetzung dafür ist, dass Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge haben.

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Diese Schulen werden vom Finanzamt anerkannt

Ob es sich bei der Privteinrichtung um eine Schule aus freier oder kirchlicher Trägerschaft handelt, spielt für den Sachbearbeiter keine Rolle. Das bedeutet, dass es egal ist, ob der Nachwuchs eine Waldorfschule, Montessorischule, ein katholisches Internat oder eine Förderschule besucht. Für all diese Schul-Formen können Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Das Finanzamt erkennt zudem Schulgeld für ausländische Bildungseinrichtungen an. Einzige Bedingung ist, dass der Besuch der Schule zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt. So muss das Zeugnis auch in Deutschland Gültigkeit haben. Das Kulturministerium möchte so die Vergleichbarkeit von verschiedenen Abschlüssen sicher stellen.

Hinweis: Ausgaben für Hefte, Bücher, Stife und Co. können in einer Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Das gilt übrigens für alle Schultypen (privat und staatlich).

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Welche Kosten sind absetzbar?

Nicht alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Privatschule anfallen, können auch in der Steuererklärung eingetragen werden. So werden Kosten für Verpflegung und Unterkunft nicht berücksichtigt. Einzig Schulgeld für Sach- und Personalkosten für den Lehrbetrieb sind steuerlich absetzbar. Hinzu kommen Ausgaben für Lehrergehälter und Instandhaltungen der Bildungseinrichtung.

Viele Eltern spenden zusätzlich noch einen bestimmten Betrag. Dieser kann ebenfalls angegeben werden. Spenden für eine Veranstaltung, eine Patenschaft oder andere Zwecke werden vom Finanzamt anerkannt.

Hinweis: In Einzelfällen kann Schulgeld auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn das Kind aus therapeutischen Gründen eine Spezialschule besuchen muss. Der Vorteil ist dann, dass Ausgaben auch abgesetzt werden können, wenn sie die Grenze von 5.000 Euro überschreiten.

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