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Riester-Rente in der Steuererklärung angeben

Es kann sich in zweierlei Hinsicht lohnen, fürs Alter vorzusorgen.

Wenn Wahlen anstehen, drücken sich Politiker in der Regel ums Thema Altersvorsorge. Schließlich wissen wir alle, dass die gesetzliche Rente für viele von uns zum Leben nicht ausreichen wird.

Der weise Rat von Experten liegt uns dafür in den Ohren. Wir müssen uns ein weiteres Standbein schaffen, um den Lebensabend tiefenentspannt genießen zu können. Die Möglichkeiten, das zu erreichen, sind vielfältig.

Ob Lebensversicherung, Immobilienkauf, Aktien, betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Rente oder Riester-Rente - man muss sich mit der Materie bestens auskennen, um das beste Modell für sich wählen zu können. Eine Option, die deine Rentenzeit versüßen soll, ist die Riester-Rente. Diese kann sogar in der Steuererklärung angegeben werden. Alles, was du diesbezüglich wissen musst, erfährst du jetzt.

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Was ist eine Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine privat finanzierte Altersvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse und mit speziellen Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Seit 2008 beträgt die Höhe des Sonderabzugs 2.100€ pro Kalenderjahr.

Um die geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung angeben zu können, empfiehlt es sich, alle nötigen Unterlagen aufzubewahren, die du nach Abschluss erhältst. Zudem ist es ratsam, Bescheinigungen seitens des Arbeitgebers beizufügen. Erst dann werden die Beitragszahlungen als Sonderausgaben nach § 10a des Einkommensteuergesetzes anerkannt.

Bei neueren Verträgen ist das nicht mehr zwingend notwendig. Anhand der Steueridentifikations-Nummer werden alle wichtigen Informationen direkt vom Anbieter ans Finanzamt weitergeleitet.

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Wirkt sich eine Riester-Rente steuermindernd aus?

Ja, Beiträge für die private Rentenvorsorge können die Steuerlast mindern. Wie hoch die Steuerminderung ausfällt, hängt von diversen Faktoren ab.

Zu den Kriterien gehören

  • persönlicher Steuersatz
  • Höhe der Beitragszahlungen
  • Höhe der Zulagen

Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zuschüsse, die in Anspruch genommen wurden. Es wird dann der Betrag ausgezahlt, der sich durch den Abzug der bereits erhaltenen Zulagen vom Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug errechnet. Das bedeutet, umso mehr du einzahlst, desto größer fällt die Steuerminderung aus.

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Riester-Rente im Alter

Zu Zeiten des Arbeiterlebens wirkt sich die Privatvorsorge steuermindernd aus. Im Rentenalter sieht die Sachlage aber schon deutlich anders aus. Dann wird die Riester-Rente voll besteuert. Rentner können fortan nur noch den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102€ pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Sollten die Werbungskosten höher ausfallen, können die Ausgaben weiterhin einzeln angesetzt werden.

Derzeit wird die Riester-Rente nicht in der Sozialversicherungspflicht einbezogen, was bedeutet, dass auf diese Form der privaten Vorsorge keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen.

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