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Noch vor Weihnachten Rückerstattung sichern

Am 31.Dezember endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Es empfiehlt sich, jetzt noch schnell die Studienkosten der Jahre 2009 bis 2012 zurückzufordern.

Am 31. Dezember endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2009. Zudem steht im Raum, dass der Gesetzgeber die Frist zur rückwirkenden Abgabe von derzeit sieben auf nur noch vier Jahre verkürzt. Wer sicher gehen will, sollte deshalb noch vor Jahresende seine Steuererklärungen 2010 bis einschließlich 2012 abgeben.


AUF EINEN BLICK

  • Steuerpflichtige müssen bis zum 31. Mai des Folgejahres ihre Steuererklärung abgeben.
  • Diese Frist kann bis zum 30. September verlängert werden.
  • Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.
  • Steuerfreiwillige können die Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
  • Die Frist ist immer der 31. Dezember.
  • Studierende können aktuell noch bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag machen.
  • Diese Frist könnte schon bald auf nur noch vier Jahre reduziert werden.

Abgabefristen für Steuerpflichtige

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis spätestens 31. Mai des Folgejahres bei seinem Finanzamt einreichen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, sollte spätestens im Mai ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden, dann bleibt bis 30. September Zeit. Wird für die Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, ist der 31. Dezember der letztmögliche Abgabetermin.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Eine Steuererklärung muss u.a. abgegeben werden, wenn

  • die Einkünfte, bspw. aus selbstständiger Tätigkeit, den Freibetrag von 8.652 Euro (in 2016) überschreiten
  • im Vorjahr ein Verlustvortrag gemacht wurde
  • für mehrere Arbeitgeber parallel gearbeitet wurde (Lohnsteuerklasse VI)
  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (bspw. Elterngeld)

Abgabefristen für Steuerfreiwillige

Wer eine freiwillige Steuererklärung abgeben will, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Frist ist immer der 31. Dezember. Eine freiwillige Veranlagung zur Einkommensteuer macht insbesondere dann Sinn, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden darf. Dies kann der Fall sein bei hohen Werbungskosten (> 1.000 Euro im Jahr) oder außergewöhnlichen Belastungen (z.B. hohe Krankheitskosten, Ausgaben für Brille, Hörgeräte oder Zahnersatz).

Abgabefristen für Studenten & Absolventen

Die Mehrzahl der Studierenden gehört zu den Steuerfreiwilligen und hat damit vier Jahre Zeit, um eine Steuererklärung abzugeben. Deadline ist auch hier der 31. Dezember. Da Studierende i.d.R. mit einer Steuererklärung einen Verlustvortrag für ihre Studienkosten machen wollen, gilt aktuell sogar noch ein 7-Jahres-Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man aktuell noch Student ist oder nicht. Entscheidend ist nur, dass man im betreffenden Jahr der Steuererklärung an einer Hochschule eingeschrieben war.

Wer bis zum 31. Dezember 2016 noch eine Steuererklärung abgeben sollte

Unbedingt noch in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, wer einen Verlustvortrag für das Jahr 2009 machen will, denn am 31.12. endet die 7-jährige Festsetzungsfrist. Experten gehen zudem davon aus, dass der Gesetzgeber schon bald die Frist zur rückwirkenden Abgabe von Steuererklärungen von derzeit sieben auf nur noch vier Jahre verkürzen wird. Diesbezüglich gibt es zwar noch keinen konkreten Termin, wer auf Nummer sicher gehen will, sollte trotzdem für die Jahre 2010 bis 2012 noch im Dezember eine Steuererklärung abgeben. Denn wenn die Friständerung erstmal vollzogen ist, besteht keine Möglichkeiten mehr, mehr als 4 Jahre zurückliegende Studienkosten als Verluste steuerlich geltend zu machen.